Raubmord in Höfen:Eklat im Gericht: Angeklagter fordert vom Richter "Respekt"

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  • Im Prozess um den Doppelmord in Höfen hat sich der Hauptangeklagte Robert P. in Rage geredet.
  • Er forderte vom Richter Thomas Bott "Respekt" - dieser musste die Ordnung im Gerichtssaal wiederherstellen.
  • Ein Sachverständiger bescheinigt dem Angeklagten derweil die volle Schuldfähigkeit.

Von Claudia Koestler, Königsdorf/München

Ursprünglich war für die Verhandlung im Mordfall Höfen am Donnerstag die Aussage des mutmaßlichen Haupttäters, Robert P., erwartet worden - stattdessen spielten sich im Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim tumultartige Szenen ab: Der Hauptangeklagte forderte vom Richter "Respekt" und redete sich dermaßen in Rage, dass er seinen Kopf gegen die Tischplatte schlug, während Richter Thomas Bott aufstehen und laut werden musste, um die Ordnung im Gerichtssaal wieder herzustellen. Mit dem Ergebnis, dass die Sitzung unterbrochen und der Hauptangeklagte Robert P. zur Beruhigung abgeführt werden musste. Später warf dieser dem Richter Befangenheit vor, was allerdings nicht in einem entsprechenden Antrag mündete.

"Der Angeklagte möchte etwas sagen", hatten zuvor Robert P.s Verteidiger angekündigt, nachdem sich die Vertreter der vier beschuldigten polnischen Staatsbürger intensiv beraten hatten. Doch es war nicht die "lange angekündigte" Einlassung zum Tathergang, wie es Richter Bott zuvor erhofft hatte. Stattdessen beschrieb Robert P. seinen körperlichen Zustand: Er wolle um eine Pause bitten, denn er fühle sich sehr schlecht. "Ich habe Kopfschmerzen, meine Hände werden taub", sagte der 44-Jährige.

Doppelmord in Höfen
:Ist Robert P. schuldfähig?

Im Prozess um den Raubmord in Höfen fokussiert die Verteidigung auf psychische Probleme beim Hauptangeklagten. Er befand sich jahrelang in psychiatrischer Behandlung.

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Er habe zuvor Besuch gehabt und erfahren, "dass der Gesundheitszustand meiner Nächsten sich verschlechtert". Wenn er sich aufrege, komme seine Epilepsie zurück - in der Haft seien ihm schließlich seine Tabletten abgenommen worden. Hierzu erwiderte der Richter: "Sie stehen doch unter anstaltsärztlicher Betreuung". In diesem Moment der Widerworte schwoll bei Robert P. die Wut an. "Ich verlange von Ihnen, dass Sie mich respektieren", schallte es durch den Raum.

Gepaart mit seiner Körpersprache, nämlich den Kopf gesenkt, die Schultern hochgezogen, als könne er jederzeit nach vorne preschen, rief das die Wachmannschaft auf den Plan. Polizisten und Sicherheitspersonal umringten ihn sofort, Beamte sicherten die Ein- und Ausgänge in dem holzvertäfelten Saalkubus. Seine Schwester, die ebenfalls angeklagte Malgorzata L., die als Pflegerin in dem Haus in Höfen gearbeitet und den Tipp für den tödlichen Raubüberfall gegeben haben soll, stand als hinter ihm Sitzende auf und wollte ihm an die Schulter fassen, was wiederum die Beamten sofort unterbanden. Richter Bott hatte sich inzwischen vom Richterstuhl erhoben, um sich Gehör zu verschaffen, obwohl Robert P. immer lauter wurde. Mit scharfem Ton stellte Bott klar, dass er die Verhandlungsleitung inne habe - woraufhin sich der Angeklagte den Kopf am Tisch stieß.

Nach der Unterbrechung hielt sich Robert P. eine Bandage vor die Stirn und erklärte mit geschlossen Augen, sich außerstande zu fühlen, weiter an der Verhandlung teilzunehmen. Der Angeklagte kritisierte den Richter weiter: "Ich bin ein Mann, der richtig erzogen ist. Ich kann nicht zulassen, dass Sie als erfahrener Richter mich anschreien und dass Sie mich nicht ausreden lassen. Ich denke, Sie sind befangen." Dieser ließ daraufhin ärztlich klären, ob der Angeklagte verhandlungsfähig sei. Nachdem das belegt war, folgte Robert P. der Verhandlung zunehmend munter. Bis sein Verteidiger erklärte, er habe den Eindruck, sein Mandant sei high. "Ich habe Nutella in der Hose", gluckste dieser und bat um eine Tablette: "Lasst mich jetzt in Ruhe. Ich weiß nicht, was in meinem Kopf passiert", sagte er und lachte.

Richter Bott führte die Verhandlung dennoch fort: "Ich lasse das Verfahren nicht in Spielchen ausarten." Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte Robert P. daraufhin die volle Schuldfähigkeit. Bei Untersuchungen hätten sich keine Hinweise auf eine schwere psychiatrische Störung ergeben, trotz mehrerer Unfälle, jahrelangem Drogenkonsum und venösen Missbildungen. Der Angeklagte verfüge zudem über einen normalen Intelligenzquotienten, sei also "nicht schwachsinnig". Diese Ergebnisse würden die Schuldfähigkeit von Robert P. nicht aufheben.

"Höfen ist keine Suchttat", so der Sachverständige. Stattdessen attestierte er dem 44-Jährigen eine frühe, dissoziale Entwicklung, einen dissozialen Lebensstil, verbunden mit einem Mangel an Selbstkritik. Aufgrund der "Ausnahmesituation heute" baten die Verteidiger jedoch um eine weitere Unterbrechung, ehe ihr Mandant sich äußert. Diese wird nun am nächsten Verhandlungstag erwartet. Malgorzata L., die Schwester, will indes am 11. September aussagen.

© SZ vom 07.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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