Doppelmord in Höfen:Ist Robert P. schuldfähig?

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Die Bluttat im Königsdorfer Ortsteil Höfen hatte im Februar 2017 bundesweit für Entsetzen gesorgt. (Foto: Hartmut Pöstges)
  • Im Prozess um den Raubmord in Höfen belegen nun ärztliche Berichte, dass der Hauptangeklagte Robert P. sich jahrelang in psychiatrischer Behandlung befand.
  • Robert P. soll unter einer Persönlichkeitsstörung, Drogenabhängigkeit und Epilepsie leiden, was sich auf die Frage der Schuldfähigkeit auswirken könnte.

Von Andreas Salch, Königsdorf

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Raubmord in Höfen bei Königsdorf befand sich in seiner Heimat Polen jahrelang in psychiatrischer Behandlung. Dies geht aus Unterlagen hervor, die die Verteidiger von Robert P., Rechtsanwalt Benjamin Ruhlmann und sein Kollege Hans Schröder, am Mittwoch in das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II einführten. Die ärztlichen Berichte lagen der Kammer bislang noch nicht hervor.

Laut diesen bestand bei Robert P. 2014 der "Verdacht auf eine organische Persönlichkeitsstörung". Außerdem soll bei dem 44-Jährigen Epilepsie diagnostiziert worden sein, berichtete die ehemalige Lebensgefährtin P.s, die das Gericht am Mittwoch als Zeugin geladen hatte. Sie selbst habe mehrere epileptische Anfälle ihres Partners erlebt, sagte sie. Robert P. soll dann "teilweise abwesend gewesen sein und Ober- und Unterkiefer aufeinandergepresst" haben.

Trotz dieser Krankheiten soll der 44-Jährige weiterhin Marihuana konsumiert haben. Mitunter habe P. schon morgens nach dem Aufstehen "Pillen geschluckt" und auch Amphetamine genommen, behauptete die Zeugin. Als die 38-Jährige über den Drogenkonsum Angaben machte, kam es zu einem kurzen Wortwechsel zwischen P.s Verteidigerin und dem Gericht. Die Anwälte kritisierten, dass sich der psychiatrische Gutachter Karl-Heinz Crumbach keinerlei Notizen zu den Angaben der Zeugin mache oder ihr Fragen stelle.

Für der Frage der Schuldfähigkeit Robert P.s ist es von immenser Bedeutung, ob bei ihm eine gravierende Drogenproblematik vorliegt oder ob er psychisch schwer beeinträchtigt ist. Sollte das Gericht dies in seinem Urteil bejahen, könne es gegen seinen Mandanten nicht die Sicherungsverwahrung anordnen, sagte Rechtsanwalt Ruhlmann am Rande des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft ist bereits in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass bei Robert P. ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten vorliege und die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Bott deshalb die Sicherungsverwahrung anordnen solle.

P.s frühere Lebensgefährtin berichtete bei ihrer Aussage, die sich fast über den gesamten Verhandlungstag hinzog, dass dieser 2014 versucht habe, sich das Leben zu nehmen. Die Nachbarn des 44-Jährigen hätten ihr erzählt, ihr Partner habe sich nach dem Konsum von Drogen in seiner damaligen Wohnung ein Messer an den Hals gehalten, seine Kleider zerrissen und habe mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. In dieser Situation soll Robert P. seine Nachbarn gebeten haben, die Polizei zu rufen, "weil er mit seinem Zustand nicht zurecht" komme, sagte die Zeugin.

Nach der Festnahme P.s hatte die Polizei sie gefragt, wer ihrer Ansicht nach der "Chef" unter den vier Angeklagten sei. Die frühere Lebensgefährtin antwortete: Malgorzata L. Wenn sie Robert P. nicht den Tipp für einen Einbruch in das Anwesen in Höfen gegeben hätte, erklärte die Zeugin am Mittwoch erneut, "würden die Leute noch leben."

© SZ vom 06.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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