Auf dem Gelände der ehemaligen Moraltwerke an der Lenggrieser Straße soll ein Stadtquartier mit Gewerbe, Gastronomie, Plätzen und Wohnungen für etwa 1000 Leute entstehen. Noch ist das rund 6,5 Hektar große Areal aber nichts weiter als eine Industriebrache: Hallen und Lager sind baufällig, das Gebäude mit dem Uhrenturm, die alte Schlosserei und das ehemalige Verwaltungsgebäude stark sanierungsbedürftig. Die städtebaulichen Missstände und der damit verbundene Handlungsbedarf seien dort "erheblich und offensichtlich", sagte Bauamtsleiter Christian Fürstberger im städtischen Bau- und Stadtentwicklungsausschuss. Deshalb greift Bad Tölz nun zum selben Instrument wie zuletzt im Kurviertel: Die "Moraltwerke" sollen als Sanierungsgebiet festgesetzt werden.
Dem geht ein städtebauliches Sanierungsverfahren voraus. Am Anfang stehen dabei vorbereitende Untersuchungen. Die Stadt möchte damit das Planungsbüro Dragomir aus München beauftragen, das schon die Machbarkeitsstudie für das Moralt-Areal erstellt hat. Die Studie soll Aussagen zur Bausubstanz der einzelnen Gebäude liefern, zu ihrer Renovierungsbedürftigkeit, zu Entwicklungspotenzialen, zu Sanierungszielen, zu sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnissen. Ins Auge gefasst werden jene Flächen, die auf dem Gebiet der Stadt Bad Tölz liegen - der südliche Teil gehört zur Nachbargemeinde Gaißach. Auch die benachbarte Bundesstraße 13 und die Lenggrieser Straße werden untersucht, weil sie eine gewichtige Rolle bei den künftigen Zufahrten zum neuen Werksviertel spielen werden.
Vor dem Sanierungsverfahren ermittelt die Stadt die Bodenwerte auf dem Moralt-Areal
Für die Eigentümer auf dem Moralt-Gelände bringt ein städtebauliches Sanierungsgebiet vor allem steuerliche Vorteile. Wenn sie modernisieren und instand setzen, können sie erhöhte Abschreibungen geltend machen. Bevor das Verfahren beginnt, muss die Stadt noch den aktuellen Bodenwert eruieren. Auf dieser Basis ermittelt das Planungsbüro sodann, "ob mit erheblichen, sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu rechnen ist", wie Fürstberger mitteilte.
Für die Grundstückseigentümer um Hans Wehrmann hat die Vorgehensweise den Vorzug, dass sie Städtebaufördermittel beantragen können, auch wenn sie Privatbesitzer sind. "Wir sind mit ihnen in intensiven Gesprächen", sagte Fürstberger. Bis Mitte des Jahres soll der städtebauliche Vertrag ausgehandelt sein, für den der Stadtrat im vergangenen Jahr die Eckpunkte beschlossen hat.