Penzberger Volksfest:Ärger auf der Berghalde

Lesezeit: 2 min

Die Besucher auf dem Penzberger Volksfest sollen zumindest an vier Tagen bis in die Morgenstunden feiern können. So will es die Mehrheit im Stadtrat. Die Polizei plädiert dagegen für kürzere Betriebszeiten.

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Eine hauchdünne Mehrheit im Penzberger Stadtrat probte den Aufstand. Das Gremium hat am Dienstag mit elf zu zehn Stimmen die Vorgabe der Penzberger Polizei und der Verwaltung abgelehnt, 2019 nur an zwei Tagen eine Sperrzeit bis ein Uhr früh auf dem Volksfest zu erlauben. In einer zweiten Abstimmung sprach sich der Stadtrat sogar mit 16 zu fünf Stimmen dafür aus, an vier Tagen den Betrieb im Festzelt stattfinden zu lassen. Und das, obschon Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann ankündigte, diesen Beschluss durch das Landratsamt Weilheim-Schongau als Aufsichtsbehörde einkassieren zu lassen.

Es ist für viele Penzberger der Höhepunkt des Jahres: das zweiwöchige Volksfest Anfang September auf der Berghalde. Wegen der Sperrzeiten gab es dieses Jahr Ärger. Weil die Einsätze der Polizeiinspektion Penzberg seit einigen Jahren zunehmen, vor allem nach 23 Uhr, wurden die Betriebszeiten 2018 gekürzt. Ursprünglich hatte das Volksfest täglich bis 1.30 Uhr geöffnet. Jan Pfeil, Leiter der Penzberger Inspektion, schlug vor, das Volksfest generell um Mitternacht zu schließen. Auf Intervention von Festwirt Christian Fahrenschon einigte man sich darauf, an drei Abenden das Festzelt bis ein Uhr morgens offen zu lassen. Doch schon an den ersten beiden Abenden verstieß der Festwirt gegen den Auflagenbescheid und überzog die Sperrzeit. Die Polizei griff durch. Daraufhin kündigte Fahrenschon seinen Vertrag mit der Stadt zum Jahresende.

Das wiederum brachte das Rathaus in Bedrängnis. Nächstes Jahr feiert Penzberg 100 Jahre Stadterhebung, Fahrenschons Festzelt ist für das Jubiläum fest eingeplant. Kurzfristig einen anderen Wirt zu finden, dürfte unmöglich sein. Ein Kompromiss musste her, der Stadt, Polizei und Festwirt zufriedenstellt. Laut Verwaltungsvorlage sieht dieser vor, dass um Mitternacht die Musik im Zelt beendet sein muss, um 0.30 Uhr darf das letzte Bier gezapft werden, um ein Uhr muss das Festzelt mit 2200 Sitzplätzen leer sein. Penzbergs Polizeichef Jan Pfeil betonte stets, so könnten die ihm zur Verfügung stehenden Beamten nicht nur für Sicherheit auf dem Volksfest sorgen, sondern auch präventiv tätig werden. Mehr Polizisten für die Penzberger Festivität auf der Berghalde gebe es nicht. Wegen des Jubiläums ist Pfeil bereit, an zwei Tagen eine Betriebszeit bis ein Uhr zu akzeptieren. Welche Tage das seien, dürfe sich der Festwirt aussuchen, sagte Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) im Stadtrat. Von 2020 an soll dann generell die Betriebszeit um null Uhr enden.

Dass die längere Öffnungszeit nur noch an zwei Tagen gelten solle, irritierte Jack Eberl (FLP). Er erinnerte seine Stadtratskollegen daran, dass man sich vor einer Woche in nicht öffentlicher Sitzung einig gewesen sei, an vier Tagen die Ein-Uhr-Regelung haben zu wollen. Dabei solle man bleiben. Kerstin Engel (Grüne) bat darum, die Bürger nicht mit unterschiedlichen Zeiten zu verwirren. Logisch sei es, jeweils freitags und samstags bis einUhr das Festzelt geöffnet zu lassen. An den übrigen Tagen sei dann um null Uhr Schluss.

Die Polizei habe ihre guten Gründe, die Sperrzeitverkürzung zu verlangen, betonte Zehetner. Die rechtlichen Gegebenheiten sähen vor, dass um Mitternacht Feierabend sei. Was nicht weiter schlimm wäre, wenn Penzberg ein funktionierendes Nachtleben wie manche Umlandgemeinde hätte, erwiderte Eberl. Wäre dem so, könnten die Festgäste nach dem Besuch des Volksfestes eine Kneipe aufsuchen. Aber das sei in Penzberg schwierig.

Der Ball liegt beim Weilheimer Landratsamt. Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, dass die Penzberger 2019 bis in die Morgenstunden feiern dürfen - zumindest an vier Tagen in den zwei Volksfest-Wochen.

© SZ vom 29.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: