Aus dem Penzberger Bauausschuss:Warnung vor Flächen-Wilderei

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Wo gebaut wird (hier der Spatenstich Birkenstraße West), gehen Flächen verloren; sie müssen ersetzt werden. (Foto: Manfred Neubauer)

Penzberger Klimaschutzmanager macht darauf aufmerksam, dass Ausgleichsareale für Bauprojekte immer knapper werden und oft nur noch auf fremder Flur zu finden sind. Vor allem Gebiete für eine Erstaufforstung sind rar.

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Wann immer wegen eines Bauvorhabens, das laut Bundesnaturschutzgesetz mit einer "erheblichen Beeinträchtigung" einhergeht, Natur verlorengeht, muss an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen werden. Das ist in Bayern gesetzlich geregelt. Doch solche Ausgleichsflächen gibt es nicht wie Sand am Meer. Weshalb der Klimaschutzmanager der Stadt Penzberg jüngst im Bauausschuss anmahnte, dass die Stadt sich im Vorfeld von Bauvorhaben Gedanken machen müsse, wo und wie ein sogenannter waldrechtlicher Ausgleich möglich sei.

Carl-Christian Wippermann sieht die Entwicklung mit großer Sorge. Die Stadt Penzberg, so der Klimaschutzmanager, unterliege einem großen Entwicklungsdruck. Wenn gebaut werde, sollte der Ausgleich eigentlich im unmittelbaren Umfeld erfolgen. Doch das ist selten möglich. Also muss sich die Verwaltung auf die Suche nach Flächen machen.

Projekte und Bebauungspläne wie etwa das Wohngebiet an der Birkenstraße oder die Erweiterung des Industrieparks Nonnenwald rufen bei der öffentlichen Beteiligung Behörden und andere Träger öffentlicher Belange auf den Plan. Meist ist es das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das einen "waldrechtlichen Ausgleich" einfordert. Wird ein Waldumbau, also die Aufwertung eines bestehenden Baumbestandes, gewünscht, ist das meist noch auf Penzberger Flur möglich. Soll es eine Erstaufforstung sein, hat die Stadt indes keine geeigneten Flächen. Sie muss in anderen Kommunen und Nachbarlandkreisen auf die Suche gehen. So musste Penzberg jüngst Erstaufforstungsflächen im Eurasburger Forst anfragen, etwa für das neue Kinderhaus an der Nonnenwaldstraße. Dass dieses "Wildern" auf fremder Flur nicht gerne von Ämtern und anderen Gemeinden gesehen wird, verwundert nicht.

Einen Vorrat an Waldflächen anzulegen ist laut Gesetz nicht möglich. Weshalb es der Verwaltung ein großes Anliegen sei, so Wippermann, dass bei künftigen Planungen frühzeitig an das Thema "waldrechtlicher Ausgleich" gedacht werde. Möglichst vor der Aufstellung eines Bebauungsplans sollten geeignete Flächen für Erstaufforstungen gesucht werden. Denn die Suche werde immer schwieriger, der Ankauf immer teurer.

Hätten etwa die Bayerischen Staatsforsten als größter Anbieter keine Flächen mehr vorrätig, "hätte die Stadt Penzberg ein wirklich ernstzunehmendes Problem". Erste Warnungen seitens der beteiligten Behörden erhalte die Stadt bereits.

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