Naturschutzrecht:"Wolfsverordnung nicht haltbar"

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Nach langer Zeit leben wieder Wölfe in Deutschland. In Bayern gibt es derzeit elf Wolfs-Territorien. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Der LBV bezeichnet diese in Teilen als rechtswidrig und fordert die Staatsregierung auf, sie umgehend zu ändern oder zurückzunehmen.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hat in der neuen Wolfsverordnung mehrere Punkte identifiziert, die aus seiner Sicht eine Umsetzung unmöglich machen. Das verkündet der Naturschutzverband in einer Pressemitteilung. "Wir haben der bayerischen Staatsregierung die rechtlichen Schwächen der derzeitigen Verordnung in einem ausführlichen Schreiben mitgeteilt und sie deshalb zur Rücknahme oder Änderung aufgefordert. Nachdem der Ministerpräsident selbst eingeräumt hat, bei rechtlichen Zweifelsfällen die Verordnung anzupassen, nehmen wir ihn hier beim Wort", sagt Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. "Im Fall der Genehmigung eines Abschusses von Wölfen auf Basis von aus LBV-Sicht klar rechtswidrigen Punkten werden wir dagegen rechtlich vorgehen", stellt Schäffer klar.

Nach einer Analyse der zum 1. Mai in Kraft getretenen Wolfsverordnung kommt der LBV zu dem Schluss, dass mehrere Punkte nicht mit geltendem nationalen und europäischen Naturschutzrecht vereinbar sind. Beispielsweise darf laut der neuen Verordnung ein Wolf bereits abgeschossen werden, wenn er sich mehrere Tage lang weniger als 200 Meter entfernt von geschlossenen Ortschaften oder Gebäuden und Stallungen aufhält. Nach Einschätzung des LBV handelt es sich bei Wölfen, die sich so verhalten, oftmals um neugierige und unerfahrene Jungtiere. Dieses Verhalten ist typisch, aber ungefährlich. Mit dieser Begründung hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schon in seiner Entscheidung im Jahr 2022 festgehalten, dass kein Handlungsbedarf besteht, solange ein Wolf Ortschaften bloß durchstreift.

Sollte es auf Basis rechtswidriger Punkte zur Genehmigung eines Wolfsabschusses kommen, wird der LBV unverzüglich den Klageweg prüfen

Weiterhin kritisiert der LBV, dass die mögliche Entnahme von sogenannten Problemwölfen sogar auf Flächen der höchsten Schutzkategorien, das heißt in Naturschutzgebieten und Nationalparks, vorgenommen werden kann. "Wenn nicht einmal mehr Nationalparks von derartigen Eingriffen freigehalten werden, ist diese Verordnung fachlich und rechtlich nicht haltbar und muss entsprechend überprüft und geändert werden", fordert Norbert Schäffer. Gegen die Wolfsverordnung als solche wird der LBV keine Normenkontrollklage einreichen. "Sollte es aufgrund rechtswidriger Punkte aus der neuen Verordnung jedoch zur Genehmigung für einen Wolfsabschuss kommen, wird der LBV unverzüglich den Klageweg prüfen", kündigt der Vorsitzende an. "Dies gilt selbstverständlich auch für illegal vorgenommene Tötungen von Wölfen."

Schäffer stellt abschließend fest: "Als LBV sind wir auch weiterhin bereit, an sachorientierten Lösungen zum Wolf mitzuwirken und die Zusammenarbeit und das Gespräch mit allen Akteuren zu suchen. Der LBV hält es für zwingend erforderlich, wieder an den Gesprächstisch zurückzukehren. Der LBV steht auch weiterhin zum Bayerischen Aktionsplan Wolf, der ausdrücklich nach klaren Regeln auch die Entnahme von Problemwölfen vorsieht. Der Aktionsplan Wolf sollte als Grundlage für eine pragmatische und rechtlich tragfähige Verordnung herangezogen werden. Eine darüber hinausgehende und unserer Einschätzung nach in Teilen rechtswidrige Verordnung, mit lediglich vermeintlich einfachen Lösungen, schadet nicht nur dem Natur- und Artenschutz, sondern hilft letztendlich auch nicht den tierhaltenden Betrieben und Familien vor Ort."

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