Als ansehnliches Gebäude ist die Villa Max in Ammerland kaum mehr zu beschreiben. Kürzlich ist zudem der rechte Stützbalken des westlichen Balkons weggebrochen. Laut dem Ostuferschutzverband (OSV) droht damit bald der gesamte Vorbau abzustürzen. "Auf diese Weise soll offenbar gezielt die völlige Vernichtung des Denkmals weitergetrieben werden, sodass endlich die ersehnte Abbruchgenehmigung erteilt wird", formuliert die Vereinsspitze in einem Brief an die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Der OSV-Vorsitzende Johannes Umbreit und seine Stellvertreterin Petra Schulze haben das Schreiben unterzeichnet. Ihre Zielsetzung: Das Landratsamt soll veranlassen, dass der Vorbau notgesichert wird und dafür eine Duldungsanordnung erlassen.
Aus Sicht des OSV muss das Landratsamt sofort handeln. Der Fall sei dringend, so heißt es. Auf SZ-Nachfrage antwortet die Pressestelle der Kreisbehörde: "Der Zustand des Balkons ist bekannt." Derzeit werde geprüft, ob eine Anordnung zur Instandhaltung an die Eigentümer erlassen wird, um Schäden an der Fassade durch die herabhängenden Balkonteile zu vermeiden. Darüber hinaus teilt Behörden-Sprecherin Sabine Schmid mit, dass die Gebäudehülle des Wohnhauses intakt sei. Das habe sich in den vergangenen Jahren gezeigt. "Das Dach ist dicht, die Fenster sind geschlossen." Es sei nichts weiter unternommen worden, was die Denkmalqualität des Gebäudes beeinträchtigt beziehungsweise gefährdet hätte.
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert ein Leerstand
Das Landratsamt erklärt, es überprüfe den Zustand des Gebäudes regelmäßig von außen und innen. Der diesjährige Termin stehe aber noch nicht fest. Würde jedoch festgestellt, dass die historisch wertvolle Bausubstanz durch mangelnde Instandhaltung gefährdet sei, werde die Bauherrschaft aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Inzwischen steht die Villa Max im Ortsteil Ammerland der Gemeinde Münsing allerdings seit mehr als einem Vierteljahrhundert leer. Die Eigentümer haben bereits dreimal erfolglos beantragt, das frühere Sommerhaus des Malers Gabriel von Max (1840-1915) abreißen zu dürfen. Jüngst stellten sie sogar die Denkmaleigenschaft des Gebäudes infrage. Das Bayerische Verfassungsgericht hat am 16. Juli 2020 zwar die entsprechende Klage gegen den Freistaat Bayern abgewiesen. Dagegen läuft aber ein Berufungsverfahren, worauf das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hinweist.