München/Wolfratshausen:Jugendstrafe wegen Körperverletzung

Ein heute 22-jähriger Mann aus Bichl kommt nun doch mit einer Jugendstrafe davon. Im August 2017 soll der Angeklagte zwei Männer am Münchner Hauptbahnhof grundlos beleidigt und geschlagen haben. Damals war der junge Mann noch nicht 21 Jahre alt und damit heranwachsend. Damit kann ein Angeklagter noch nach Jugend- oder nach Erwachsenstrafrecht verurteilt werden. Im Juni 2018 hatte das Amtsgericht Wolfratshausen den jungen Mann zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe nach Erwachsenstrafrecht verurteilt. Ihm wurden Beleidigung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Das Landgericht München II hat den Mann am Montag nun zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Am Münchner Hauptbahnhof war der Mann aus Bichl auf Gleis 26 zwei Männern begegnet. Zuerst soll er das Duo antisemitisch beleidigt haben. Schließlich soll der Angeklagte einen von ihnen im Gesicht geohrfeigt haben. Doch damit war es noch nicht genug: Der Bichler soll seinen mit Metall und Hartplastik verstärkten Fahrradschuh ausgezogen haben. Damit schlug er dem zweiten der Männer am Bahnhof der Landeshauptstadt mitten ins Gesicht.

© SZ vom 13.02.2019 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: