Aus dem Gemeinderat Lenggries:Balkonkraftwerke eingeschränkt zulässig

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Diesen Anblick will sich Lenggries innerorts und bei denkmalgeschützten Häusern ersparen. (Foto: Robert Poorten/Imago)

Lenggries reduziert sein grundsätzliches Verbot auf den Dorfkern und auf denkmalgeschützte Gebäude.

Von Petra Schneider, Lenggries

Die Diskussion um Balkonkraftwerke in Lenggries hat für einigen Wirbel gesorgt. Mit Verweis auf die Ortsgestaltungssatzung hatte der Gemeinderat im Januar entschieden, sie auch in begründeten Einzelfällen nicht zuzulassen. Das letzte Wort war aber nicht gesprochen: Man wollte noch einmal beraten und die Ortsgestaltungssatzung überarbeiten. Die Änderungen wurden nun am Montag im Gemeinderat vorgestellt. Demnach sind Balkonkraftwerke in Bereichen ausgeschlossen, die zum "Sanierungsgebiet" laut dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) gehören. Dies erstreckt sich über den Dorfkern und einen Randbereich auf beiden Isarseiten.

Ein Verbot der Mini-Photovoltaik-Anlagen gilt außerdem in denkmalgeschützten Bereichen, die im Bayerischen Denkmalatlas festgelegt sind. Der Gemeinderat hat dieser Variante mit 19 zu sechs Stimmen zugestimmt.

Auch aus Sicht von Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FW) ist das "die klarere Variante". Denn die Alternative, die der Gemeinderat bereits im Januar abgelehnt hatte, hätte Einzelfallprüfungen nötig gemacht. Bedingt durch die Vorgabe, dass Balkonkraftwerke "in begründeten Einzelfällen und bei überzeugender Einbindung in die Architektur des jeweiligen Gebäudes" ausnahmsweise zugelassen werden könnten. Dies hätte in jedem Einzelfall entschieden werden müssen - mit dem Vorteil, dass man einen Überblick über gemeldete Anlagen hätte, wie Bauamtsleiter Ronny Bousseljot sagte.

Der Gemeinderat entschied sich anders und votierte mehrheitlich für eine grundsätzliche Erlaubnis und ein Verbot nur im Bereich des Dorfkerns und bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Eine Ergänzung in der neuen Satzung gibt es auch zu PV-Anlagen auf Dächern. Eine Aufständerung der Module ist unzulässig. Möglich sind aber Volldach-PV-Anlagen, bei denen die Module nicht auf, sondern anstelle der Dacheindeckung montiert werden. Die Gemeinde plant dies selbst beim Neubau des Pflegeheims.

Eine Ergänzung gibt es auch in Bezug auf Kleinwindkraftanlagen. Diese sind, analog zu den PV-Balkonkraftanlagen, nicht im Dorfkern erlaubt, sofern sie auf Dächern installiert werden.

Weitere Änderungen der Ortsgestaltungssatzung aus dem Jahr 2018 beziehen sich auf Fenster, Türen und Balkone: Diese dürfen ausschließlich aus Holz oder in "Holzoptik" sein; Balkone nicht tiefer als 1,45 Meter. Einzäunungen mit Mauern oder Brettern sind ohne Bepflanzung unzulässig, Gabionen generell. Stützmauern ab einer Höhe von einem halben Meter müssen genehmigt werden. Der Entwurf sei dem Kreisbaumeister vorgelegt worden, sagte Bousseljot. Eine Ortsgestaltungssatzung sei aus seiner Sicht unbedingt erforderlich, weil die Gemeinde sonst keine Handhabe habe. "Wir könnten dann nur festlegen, ob und wo gebaut werden darf." Die Satzung, die zum 1. Dezember 2023 in Kraft tritt, wurde mit zwei Gegenstimmen gebilligt.

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