Kinderbetreuung:Kitas in Lenggries ändern Öffnungszeiten

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In der Kindertagesstätte St. Josef werden die Kinder freitags nur noch von sieben bis 14 Uhr betreut. (Foto: Manfred Neubauer)

Mangels Personal schließen die Kitas St. Josef und St. Antonius freitags künftig früher.

Von Petra Schneider, Lenggries

Genügend Personal für Kindergärten und Krippen zu finden, ist ein bekanntes Problem. In Lenggries sei das "jedes Jahr ein Kampf", erklärt Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG). In den gemeindlichen Einrichtungen arbeiten 29 Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen in Teilzeit, nur 22 in Vollzeit. Weil vor allem die langen Öffnungszeiten am Freitag personelle Probleme bereiten, hatten die Kita-Leiterinnen eine Verkürzung beantragt. Auch um überhaupt Personal zu bekommen und mit attraktiven Arbeitszeiten punkten zu können, hat der Gemeinderat deshalb einstimmig beschlossen, in den Kitas St. Josef und St. Antonius die Öffnungszeiten zu verkürzen: Statt bisher von sieben bis 17 Uhr können die Kinder freitags nur noch bis 14 Uhr betreut werden. Von Montag bis Donnerstag bleibt es bei den bisherigen Öffnungszeiten bis 17 Uhr.

Nicht betroffen ist der Kindergarten St. Jakobus im ehemaligen Gasthof Post; dort gibt es eine spezielle Nachmittagsgruppe täglich von 13 bis 17 Uhr, die auch Vormittagskinder mit langen Buchungszeiten aufnimmt. Auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sei eine Verkürzung der Öffnungszeiten geboten, sagt Geschäftsleiter Tobias Riesch. Denn tatsächlich sehe es so aus, dass am Freitagnachmittag, trotz teils länger gebuchter Zeiten, ab 15 Uhr nur noch drei bis fünf Kinder da seien. Das lasse sich sowohl im Kindergartenbereich als auch bei den Krippengruppen beobachten. Ungeachtet der Zahl der tatsächlich anwesenden Kinder müssten aber stets zwei Betreuerinnen vor Ort sein. Eine Umfrage in den benachbarten Gemeinden habe ergeben, dass die meisten Kitas am Freitag früher schließen, sagt Riesch. Falls Eltern eine längere Betreuungszeit bräuchten, gebe es die Möglichkeit von Tagesmüttern oder die Förderung eines Kindergartenplatzes durch die Gemeinde außerhalb.

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