Anhaltende Trockenheit:Johannifeiern trotz Feuergefahr

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Manche Gemeinden (hier: Eurasburg) haben dieses Jahr bereits Sonnenwendfeuer ausgerichtet. (Foto: Hartmut Pöstges)

Im Landkreis herrscht aktuell hohe Waldbrandgefahr, weshalb Regierung, Städte und Kommunen klare Regeln für die Sicherheit ausgeben.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Erst war das Frühjahr grau und verregnet, inzwischen aber hat es sich ins Gegenteil verkehrt: Die Felder sind trocken, landwirtschaftliche Fahrzeuge ziehen lange Staubwolken hinter sich her, wenn sie über unbefestigte Wege fahren. Zwar bewegen sich die Grundwasserspiegel und Seen-, sowie Flusspegel aktuell noch im normalen Rahmen, wie die Kreisbehörde auf Nachfrage mitteilt. Allerdings weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Bereiche Oberbayerns aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Deshalb hat die Regierung von Oberbayern Anfang dieser Woche wieder eine Luftbeobachtung für alle oberbayerischen Landkreise angeordnet. Die Flieger starten unter anderem vom Stützpunkt Königsdorf im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden jeweils am Nachmittag statt.

Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder, weshalb die Regierung dringend davor warnt, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon ein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben, Bodendecken abzubrennen und Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen. Auch darf nicht geraucht werden und es dürfen keinesfalls brennende oder glimmende Sachen weggeworfen werden.

Ein Merkblatt für Veranstalter

Natürlich umfassen die Warnungen auch offene Feuerstätten. Nun stehen allerdings in vielen Kommunen Johanni- oder Sonnwendfeuer an, weshalb Städte und Gemeinden ein entsprechendes Merkblatt an die Veranstalter weitergeben. Da es sich bei diesen Feierlichkeiten um offenes Feuer handelt, gilt es Folgendes zu beachten:

Bei der Feuerstelle muss ein Mindestabstand von 100 Meter zum nächsten Wald, von 100 Metern zu leicht entzündlichen Stoffen, von fünf Metern zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen (vom Dachvorsprung ab gemessen) und ebenfalls fünf Metern zu sonstigen brennbaren Stoffen eingehalten werden. Als Brennstoff darf nur naturbelassenes respektive rein mechanisch behandeltes Holz verwendet werden. Die Verwendung von imprägniertem oder ähnlich behandelten Holz (etwa alte Fenster und Türen, Spanplatten, Möbel, ...), Altölen, Altreifen oder Kunststoffen ist untersagt. Eine Verwendung dieser Stoffe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Ausreichende Mengen an geeignetem Löschmittel müssen in der Nähe zur Verfügung stehen. Beim Verlassen müssen das Feuer und die Glut vollständig erloschen sein. Bei starkem Wind muss das Feuer ebenfalls gelöscht werden, da Brandgefahr durch Funkenflug besteht. Daneben ist vor dem Entzünden des Feuers das Einverständnis des Grundstückseigentümers einzuholen. Neben den grundsätzlich geltenden Warnungen vor brennenden oder glimmenden Dingen, etwa Zigarettenkippen, haben auch Gläser und Glasflaschen nicht in der Natur zu suchen - diese können wie ein Brennglas wirken.

Die Sonnwendfeuer müssen im Rahmen einer Veranstaltung bei der Stadt oder der Gemeinde, auf deren Gebiet das Feuer entzündet werden soll, in der Regel spätestens eine Woche vorher angemeldet werden. Empfohlen wird, die Integrierte Leitstelle Oberland über das geplante Feuer zu informieren. Diese ist telefonisch erreichbar unter 0881 / 92585100 oder online unter www.ils.oberland.brk.de.

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