Wasserwirtschaftsamt beginnt Kartierung:Mehr Grün am Wasser

Wasserwirtschaftsamt beginnt Kartierung: Der Auebach am Ickinger Wehr. Rund 2900 Kilometer Gewässer werden aktuell durch ein Expertenteam aus Umweltingenieuren in Augenschein genommen.

Der Auebach am Ickinger Wehr. Rund 2900 Kilometer Gewässer werden aktuell durch ein Expertenteam aus Umweltingenieuren in Augenschein genommen.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Umweltexperten überprüfen die hiesigen Bäche, Flüsse und Seen, um herauszufinden, wo Randstreifen angelegt werden müssen.

Von Jana Daur, Bad Tölz-Wolfratshausen

Derzeit erstellt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Karte, wo Randstreifen für die Gewässer dritter Ordnung notwendig sind. In den nächsten sechs Monaten werden dazu auf einer Länge von rund 2900 Kilometern die Gewässer durch ein Expertenteam aus Umweltingenieuren in Augenschein genommen. Bad Tölz-Wolfratshausen ist bei der Kartierung der letzte der fünf Landkreise im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim.

Gewässerrandstreifen haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und für den Gewässerschutz und prägen zudem maßgeblich das Landschaftsbild. Seit dem 1. August 2019 besteht dort laut Bayerischem Naturschutzgesetz ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung. Daher müssen an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern wie Bächen oder Flüssen Randstreifen angelegt werden. Das gilt auch im Falle von nur zeitweiliger Wasserführung wie beispielsweise bei Wildbächen. Die größeren Gewässer erster und zweiter Ordnung wurden im Amtsbezirk bereits überprüft. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sind dies die Isar und die Loisach sowie der Starnberger See, der Walchen- und der Kochelsee.

Bei Gewässern, die nicht ohne Zweifel als solche zu erkennen sind, wird die Notwendigkeit zum Anlegen eines Randstreifens vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim überprüft und in einer entsprechenden Hinweiskarte dargestellt. Die Begehungen hierzu dienen der Klärung der Randstreifenpflicht und bieten somit auch Hilfestellung und Planungssicherheit für Landwirte und gewerbliche gartenbauliche Nutzer. Bis dahin gilt für diese unklaren Verhältnisse keine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen.

Von den betroffenen Landnutzern kann bis sechs Wochen nach Veröffentlichung der Karte auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim Einspruch erhoben werden. Hierzu werden nach Abschluss der Kartierungsarbeiten weitere Informationen erfolgen, erklärt das Amt. "Eine abschließende Entscheidung gibt es in diesen Fällen nach einer erneuten Überprüfung im Beisein der Betroffenen", heißt es in der Pressemitteilung.

Die aktualisierten Hinweiskarten sind jeweils bis spätestens zum 1. Juli des Folgejahres auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes und im Umweltatlas Bayern unter https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_gewaesserbewirtschaftung_ftz/index.html?lang=de&layers=wrrl_vt_90,wrrl_vt_91&activeTool=lfu_mycontentstoggletool zu finden. Dort kann man ebenfalls einen Überblick über die Prüfkulisse für Bad Tölz-Wolfratshausen gewinnen. Weitere Informationen gibt es zudem unter Gewässerrandstreifen WWA Weilheim - Wasserwirtschaftsamt Weilheim (bayern.de).

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