Die Stadt Geretsried hat sich beim Großbauprojekt der Krämmelgruppe an der Banater Straße ein Benennungsrecht gesichert. Das bedeutet, sie kann für jene 30 Prozent der insgesamt 770 Wohnungen, die zwar nicht öffentlich gefördert sind, aber als "bezahlbar" angekündigt werden, Mieterinnen und Mieter vorschlagen. Dies sei, so hieß es am Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats, im Durchführungsvertrag mit dem Investor, also mit Krämmel, geregelt. Der Ausschuss billigte die dafür nötigen Bestimmungen, die das Liegenschaftsamt ausgearbeitet hatte.
"Die Benennung von Bewerbern durch die Stadt Geretsried richtet sich in erster Linie nach sozioökonomischen Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Förderung von Familie mit Kindern, Behinderung und Pflege sowie Ortsansässigkeit", hieß es dazu. Konkret gibt es ein Punktesystem, zum Beispiel für die Einkünfte von Bewerberinnen und Bewerbern; hier werden bis 30 000 Euro zehn Punkte vergeben, bis 40 000 Euro fünf Punkte und bis 50 000 Euro zwei. Wer ein Kind hat, bekommt 25 Punkte angerechnet, wer zum Beispiel vier Kinder hat, 55 Punkte. Pflegebedürftigkeit und Behinderung zählen extra, außerdem die Ansässigkeit oder Erwerbstätigkeit am Ort.
Bewerbungen sind direkt an die Stadt zu richten, die ihre Auswahl wiederum an den Bau-Investor weitergibt. Dieser allerdings hat das alleinige Entscheidungsrecht. Er werde eine Bonitätsprüfung vornehmen, so die Stadtverwaltung, um seine Auswahl zu treffen. "Ein Anspruch oder eine Zusicherung auf Zuteilung einer Wohnung wird deshalb von der Stadt Geretsried ausdrücklich nicht gewährt." "Schade", sagte dazu Volker Reeh (Geretsrieder Liste), denn dann werde es für Interessenten mit einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro sicher nicht reichen. "Dann ist er draußen, und der Vermieter braucht nicht mal zu sagen, warum." Bürgermeister Michael Müller und Gerhard Meinl (beide CSU) verwiesen darauf, dass für diese Gruppe die Sozialwohnungen vorgesehen seien.