Charakter des Gewerbegebiets:Egling muss Bebauungsplan nachjustieren

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Das Gewerbegebiet von Egling hat einen langen juristischen Kampf hinter sich. Nun muss noch einmal nachgebessert werden. (Foto: Hartmut Pöstges)

Kommune hatte alte emissionsschutzrechtlichen Kontingente übernommen. Am Verbot, dort zu wohnen, wird das aber aus Sicht des Bürgermeisters nichts ändern.

Das Verwaltungsgericht München hat den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Egling" für unwirksam erklärt. Das teilt Richter Andreas Spiegel auf Nachfrage mit. Am Mittwoch war es dort zu einem sogenannten Normenkontrollverfahren gekommen. Denn die Antragsteller beanstandeten den darin festgesetzten Ausschluss der Nutzung der Gewerbebauten zu Wohnzwecken respektive den Ausschluss von Hotel- und Beherbergungsstätten.

Damit hat ein lange schon ausgefochtener juristischer Streit ein neues Kapitel erhalten. Im Eglinger Gewerbegebiet hatte über Jahrzehnte hinweg eine schleichende Umnutzung zu Wohnzwecken stattgefunden. 1987 wandte sich schließlich der damalige Bürgermeister Manfred Nagler an das Landratsamt. Eine Tekturplanung brachte schließlich die Sache vor Gericht: Ein Autohändler wollte im Gewerbegebiet nachträglich Wohnungen genehmigen lassen und legte nach der Ablehnung Klage ein. Insgesamt sieben Eglinger Parteien klagten daraufhin gegen den Freistaat. Das Verwaltungsgericht ging 2012 in erster Instanz davon aus, dass der Bebauungsplan seine Steuerungsfunktion aufgrund der zwar ungenehmigten, aber vorhandenen Wohnnutzungen verloren habe, de facto das Areal also inzwischen ein Mischgebiet geworden ist. Dagegen legte die Gemeinde Berufung ein. Der Verwaltungsgerichtshof fällte 2014 zwar kein Urteil, tendierte aber dazu, die Nutzungsuntersagung zu bestätigen. 2018 zurrte Egling dann den Charakter des Gewerbegebietes fest, indem der Bebauungsplan neu aufgestellt wurde.

"Es ist kompliziert", bewertet Eglings Bürgermeister Hubert Oberhauser (FW) nun das Urteil. Allerdings ließe sich der Bebauungsplan aus Sicht der Kommune "leicht heilen". Denn der Senat habe letztlich nur einen Punkt moniert: Bei der Neuaufstellung seien die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln im Gewerbegebiet nicht hinreichend bestimmt, sondern die Kontingente von 2004 respektive 2009 übernommen worden. Es hätte aber ein eigenes Gutachten zu den aktuellen Werten gebraucht. Bereits in der kommenden Gemeinderatssitzung werde man deshalb ein solches Gutachten in Auftrag geben und ein Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan einleiten. Damit sei dieser dann unanfechtbar, so Oberhauser, Wohnen oder Urlauben im Gewerbegebiet bleibe also unzulässig. Das bestätigt auch das Verwaltungsgericht München: "Die Festsetzung als Gewerbegebiet, die nur ein betriebsbezogenes Wohnen zulässt, sowie der Ausschluss von Hotel- und Beherbergungsstätten im Gewerbegebiet sind nach Auffassung des Senats hingegen nicht zu beanstanden", so Spiegel.

Das schriftliche Urteil werde den Parteien in einigen Wochen zugestellt, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom Senat nicht zugelassen.

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Von Claudia Koestler

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