Fauna im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:Raubwild erobert Wohngebiete

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Ein junger Fuchs sitzt auf einem Dach. Inzwischen erobern immer mehr Wildtiere die Ortschaften, weil sie dort Nahrung finden. (Foto: dpa)

Kreisbehörde warnt vor zunehmenden Problemen und gibt Hinweise, wie Konflikte zu vermeiden sind.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Derzeit sind viele Jungtiere der heimischen Raubwildarten unterwegs. Darauf weist die Kreisbehörde in einer Pressemitteilung hin. Zum sogenannten Raubwild gehören unter anderem die Tiere wie Fuchs, Marder, Dachs und Iltis. "Diese Tiere erobern Ortschaften, da sie auf Komposthäufen mit Lebensmittelresten und in Futterschüsseln von Haustieren im Freien leichte Beute finden", warnt das Landratsamt in seinem Schreiben. Und um in der Nähe dieser Nahrungsquellen zu sein, siedelten sie sich gerne in Dachböden von Häusern, in und unter Nebengebäuden an. "Die Probleme, die dadurch in den bewohnten Bereichen entstehen, sind vor allem Schäden an Autos, Lärm, Verschmutzung und beschädigte Isolierung auf Dachböden", erklärt die Behörde.

Die Frage ist, wie man Konflikte zwischen Menschen und dem Raubwild vermeiden kann. "Jeder Einzelne kann dazu beitragen" lautet die klare Antwort der Kreisbehörde dazu. Die untere Jagdbehörde im Landratsamt empfiehlt zum Beispiel, darauf zu achten, dass in den Ortschaften Futterquellen für Füchse, Marder, Dachse und andere wilde Tiere vermieden werden. Haustiere sollten nur im Haus gefüttert und Futternäpfe besonders in der Nacht nicht gefüllt im Garten oder auf der Terrasse aufgestellt werden. Zudem entsorgt man Essensreste am besten nur über die Braune Tonne oder kompostiert sie in geschlossenen Behältern, die für Wildtiere nicht zugänglich sind.

"So lieb die Tiere auch sind - der Lebensraum in bewohnten Bereichen ist für sie nur bedingt geeignet", sagt Behördensprecherin Sabine Schmid. Durch das sorglose Bereitstellen von Futter würden immer mehr Tiere in bewohnte Bereiche gelockt, was die Probleme nur verstärke. Selbst könne man sich auch schützen, indem man Öffnungen in der Dachkonstruktion oder an Gebäuden verschließt oder Gitter anbringt. Doch sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Tiere eingesperrt werden.

"Während der jetzigen Schonzeit ist eine Bejagung von Marder nicht erlaubt", darauf weist Franz Steger, Leiter der unteren Jagdbehörde hin. "In den bewohnten Bereichen, die sogenannte befriedete Bezirke im Sinne des Jagdrechts sind, ist eine Ausnahme der unteren Jagdbehörde für die aufwendige Jagd, zum Beispiel mit der Lebendfalle, erforderlich, so Steger. Einer Ausnahme bedarf es nicht, wenn der örtliche Jagdrevierinhaber außerhalb der Schonzeit selbst tätig wird.

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