Öffentliches Leben:Verkehrsanweisungen, die jeder kennen muss

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Egal, ob rot oder grün, Radfahrer fahren einfach trotzdem nach links, wenn kein Auto kommt. (Foto: Florian Peljak)

Mit dem grünen Pfeil können Radfahrer jetzt das legal tun, was sie immer schon taten: über rote Ampeln fahren. Aber es gibt noch weitere zu beachtende Regeln wie die Beschimpfung Anderer mit Beleidungungen aus dem offiziellen Schimpfwörterkatalog.

Glosse von Andreas Schubert

Der vor Kurzem eingeführte grüne Abbiegepfeil für Radler ist eine gute Sache. Endlich kann jeder Radler an bestimmten Kreuzungen das legal tun, was er eh schon immer getan hat: Bei Rot über die Ampel fahren. Über das ungeschriebene Radlergebot "du sollst nicht halten" hinaus gibt es noch weitere feste Regeln auf Straßen und Wegen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aktuell noch nicht auftauchen, im Sinne eines geordneten Miteinanders aber ergänzt werden sollten. Ein entsprechendes Regelwerk hat das Bundesverkehrsministerium (BVMI) nun vorgelegt. Demnächst soll es in München erprobt und nach einer einjährigen Pilotphase evaluiert werden.

Die Ergänzung der StVO besteht im Wesentlichen aus drei Punkten. Erstens: Alle Fußgänger haben sich aus Prinzip über Radler und Autofahrer aufzuregen. Zweitens: Jeder Radler hat ohne Pause über Fußgänger, Autofahrer und alle anderen Radler zu motzen. Regel Nummer drei: Autofahrer sind verpflichtet, grundsätzlich über jeden anderen zu schimpfen, der irgendwie auf festem Boden unterwegs ist. Unterregel 1a: Jüngere Fußgänger sind angehalten, sich insbesondere auf schmalen Gehwegen und öffentlichen Rolltreppen mit Menschen mit Kinderwagen sowie altersbedingt langsamen Menschen anzulegen. 1b: Ältere Menschen und Führer von Kinderwagen haben die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, die Stadtverwaltung und die Bundesregierung für die verrohten Sitten der Jugend verantwortlich zu machen.

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Regel 2a: Radfahrer sind angehalten, Bushaltestellen mit einem Mindesttempo von 25 km/h zu passieren. Passanten, die beim Einsteigen den Radweg queren, sind mit Klingeln und Beschimpfungen aus dem offiziellen Schimpfwörterkatalog (SchiWöK) des BVMI zu ahnden. Der Katalog ist unter bmvi.de/schiwoek.tiraden.radlrambo im Internet abrufbar. 2b: Ist kein Fahrradweg vorhanden, müssen rechtsabbiegende Autos und Haltestellen anfahrende Busse unter erhöhter Trittfrequenz der Pedale rechts überholt werden. Im Konfliktfall ist ebenso der SchiWöK heranzuziehen. Bei den die Autofahrer betreffenden Regeln sieht das BVMI von Unterpunkten ab. CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer vertraut auf den gesunden Menschenverstand der Fahrzeuglenker und die Wirksamkeit von Hupen, vor allem aus bayerischer Herstellung.

Die neuen Regeln kursieren behördenintern auch als Hassparagrafen. Momentan überlegt das BMVI noch, sie um eine vierte Regel für Elektrotretroller zu ergänzen. Die Vorlage für einen erweiterten SchiWöK befindet sich noch in der Abstimmung. Wie im Vorfeld zu hören ist, soll die Liste ziemlich lang sein.

© SZ vom 20.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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