Fahrradfahren:Acht Fehler, die fast jeder Radfahrer begeht

Diese Nachlässigkeiten und Fehler schaden nicht nur dem Fahrrad. Sie gefährden auch andere Verkehrsteilnehmer - oder kosten richtig Geld.

Von Felix Reek

Kopfhörer auf dem Fahrrad

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Eigentlich klingt es logisch: Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, braucht alle Sinne, um auf etwaige Gefahren reagieren zu können. Das wird schwierig, wenn in ohrenbetäubender Lautstärke die neue Metallica-Platte durch den Gehörgang rauscht. Verboten ist das Fahren mit Kopfhörern oder Ohrsteckern nicht. Doch es gibt eine Einschränkung: Die Lautstärke darf nicht zu einer Beeinträchtigung des Gehörs führen. Überhört der Radfahrer deswegen wichtige Signale, droht ein Bußgeld. Experten empfehlen deswegen auch aus Sicherheitsgründen, auf Ohrstecker und Kopfhörer im Straßenverkehr zu verzichten.

Blinkende Lampen am Fahrrad

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Seit 2013 die Dynamo-Pflicht gekippt wurde, sind Anstecklichter auch offiziell für Fahrräder erlaubt. Allerdings nur, wenn sie durchgehend leuchten. Blinkende Lampen sind nicht zulässig. "Der Gesetzgeber will, dass es ein ganz eindeutiges Lichtmuster gibt, an dem man Radfahrer im Dunkeln erkennt", erklärt Stephanie Krone vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC). Blinkt die Lampe, ist der Radfahrer für kurze Zeit aus dem Sichtfeld verschwunden. Getragen werden dürfen diese Lampen am Körper - zusätzlich zur durchgängigen Beleuchtung des Rades.

Sattel nicht richtig eingestellt

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Jeder hat es schon bei anderen Radlern beobachtet: Der Sitz ist so tief eingestellt, dass es aussieht, als säße der oder die Betreffende auf einem Sessel. Oder so hoch, dass an den Ampel die Füße kaum auf den Boden reichen. Das kostet in beiden Fällen Kraft. Doch wie ist der Sattel richtig eingestellt? Zunächst einmal sollte er waagerecht sein. Richten Sie danach das rechte Pedal nach unten aus. Setzen Sie sich auf den Sattel und stellen Sie die Ferse auf das Pedal, so dass das Bein durchgedrückt ist und Sie das Pedal gerade so erreichen. Wenn Sie nun den Vorderfuß darauf stellen, sollte das Knie leicht angewinkelt sein - und der Sattel ist optimal eingestellt.

Zu viel oder zu wenig Luft in den Reifen

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Der Luftdruck des Reifens entscheidet maßgeblich über seine Lebensdauer. Ist er zu niedrig, steigt der Verschleiß und es kommt zu Rissen an der Außenseite des Mantels. Mit höherem Luftdruck verringert sich der Rollwiderstand des Reifens und das Radeln fällt leichter. Gleichzeitig sinkt aber der Fahrkomfort, da die Federungseigenschaften des Pneus abnehmen. Allgemein gültige Werte für den Luftdruck gibt es nicht. Auf dem Mantel des Reifens ist ein Richtwert in bar angegeben. "Am besten fährt man mit einem Luftdruck in der Mitte des empfohlenen Bereichs. So ist man in der Regel komfortabel und sicher unterwegs", rät Stephanie Krone vom ADFC.

Keine Handzeichen beim Abbiegen

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Bei vielen Autofahrern hat sich die Unsitte eingebürgert, ohne Blinken abzubiegen. Radfahrer sind nicht viel besser. Da wird mit dem Arm kurz lustlos in einen Richtung gewedelt, der Zeigefinger von der Hüfte abgespreizt oder einfach gar nicht signalisiert. Dabei ist die Regelung klar. Roland Huhn, Jurist beim ADFC, verweist auf die Straßenverkehrsordnung (StVO): "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Im Fall von Radfahrern sind das die Hände. Das Anzeigen der Richtung sorgt dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer besser einschätzen können, wohin der Radler sich bewegt. So wird der Straßenverkehr für alle sicherer.

Gegen die Fahrtrichtung des Radweges fahren

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

In der Stadt nervt kaum etwas so sehr wie Radfahrer, die auf dem Fahrradweg in die falsche Richtung fahren. Sie gefährden nicht nur andere Radler, sondern auch Fußgänger, wenn sich begegnende Radfahrer auf den Gehweg ausweichen müssen. Und Autofahrer rechnen an Verkehrsmündungen nur mit Verkehr aus einer Richtung. Laut Stephanie Krone vom ADFC entstehen so die meisten von Radfahrern verschuldeten Unfälle. Ob es erlaubt ist, auch den linken Radweg zu nutzen, hängt von der Beschilderung ab. Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung sagt: "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." Das sind die blauen Schilder, auf denen nur ein stilisiertes Fahrrad oder das Rad samt Fußgängern zu sehen ist. Stehen diese Schilder nicht am linken Radweg, muss dort das schwarz-weiße Verkehrszeichen "Radverkehr frei" (oder das mit dem Radfahrer und zwei gegenläufigen Pfeilen) vorhanden sein. Bei Nichtbeachten wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.

Das Fahrrad draußen stehen lassen

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Jeden Tag das Bike die Kellertreppe rauf- und wieder runtertragen? Das ist vielen Radlern zu anstrengend. Das Fahrrad bleibt draußen stehen. Gerade im Herbst und Winter ist das schlecht für die Mechanik. Die Kette rostet schneller, Schaltung und Bremsen funktionieren nicht mehr, die Nässe kriecht überall hinein. Im Keller ist es wärmer und trocken. Sollte keine Unterstellmöglichkeit vorhanden sein, kann man das Rad zumindest mit einer speziellen Fahrradhülle vor dem Gröbsten schützen.

Mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren

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(Foto: Illustration Jessy Asmus für SZ.de)

Radfahrer regen sich immer wieder auf, wenn Autofahrer nicht am Zebrastreifen halten. Doch das hat einen Grund: Dieser ist für Fußgänger vorgesehen. Wollen Radfahrer den Zebrastreifen benutzen, der offiziell vielsagend Fußgängerüberweg heißt, und dabei auch das Vorrecht genießen, müssen sie absteigen und schieben. Fahren Sie über den den Zebrastreifen, haben sie keinen Vorrang. Muss wegen ihnen ein Auto abbremsen oder halten, riskieren sie ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro für eine vermeidbare Behinderung.

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