Trudering/Riem:Stille Hoffnung

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In Sachen Lärmschutz müssen die Anwohner auf den Ausbau der Autobahn A 94 warten

Schallschutzwände oder andere Möglichkeiten des Lärmschutzes fordern die Menschen in Riem und in der Messestadt schon lange, denn: Der Lärm der Passauer Autobahn A 94 stört vor allem nachts. Die Bürgerversammlung von Trudering-Riem fühlte mit den um den Schlaf Gebrachten und stimmte im Oktober dem Antrag zu.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bezieht sich nun in seiner Antwort an den Bezirksausschuss Trudering-Riem zunächst auf die Regierung von Oberbayern. Denn die ist zuständig für die Aufstellung sogenannter Lärmaktionspläne, die der Gesetzgeber für das Umfeld von Autobahnen in Ballungsräumen fordert. Gemäß diesem Plan seien bereits stufenweise Geschwindigkeitsbeschränkungen vor allem zwischen 22 und 6 Uhr angeordnet worden - in der Nacht gilt teilweise sogar nur Tempo 60. Hinzu kommt, so das Referat weiter, dass bereits in den Jahren 2011 und 2012 zwischen den Anschlussstellen Steinhausen und Riem auf der jeweils rechten Spur die Deckschicht durch lärmmindernden Asphalt ersetzt wurde. Die Stadt habe ferner angeordnet, dass der Lkw-Durchgangsverkehr mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf den Autobahnring A 99 abgeleitet wird.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt hatte auch die Autobahndirektion Südbayern um Stellungnahme gebeten. Diese erklärt, Berechnungen hätten ergeben, dass die Grenzwerte aus den Verkehrslärmschutzrichtlinien hier nicht überschritten würden; daher komme weiterer Schutz wie eine Lärmschutzwand derzeit nicht in Frage. Die Autobahndirektion müsse unterscheiden zwischen freiwilliger "Lärmsanierung" an bestehenden Bauten und vorgeschriebener "Lärmvorsorge" bei neuen Projekten. Das stehe aber ohnehin ins Haus: Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der sechstreifige Ausbau der A 94 zwischen den Anschlussstellen München-Steinhausen und Feldkirchen-West vorgesehen. Und bei einem Aus- oder Neubau einer Autobahn besteht nach der Bundesimmissionsschutzverordnung der gesetzliche Anspruch auf Lärmvorsorge gegebenenfalls in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen.

Für die Stadt ist damit klar, dass sie derzeit nicht ihrerseits vorschnell für freiwillige Maßnahmen Steuergeld ausgeben wird, so das RGU. Der Bezirksausschuss akzeptierte diese Haltung ohne weitere Diskussion.

© SZ vom 26.04.2017 / re - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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