Jugendgericht Starnberg:Linienbus in Wörthsee mit "Zorn" beschmiert

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Sie haben's bunt getrieben: mit Graffiti und dem Tag "Zorn" beschmierter Linienbus. (Foto: Polizei Herrsching)

Junge Graffiti-Sprayer aus Seefeld und Weßling zu Sozialstunden und Geldauflagen verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Mit Spraydosen und Filzstiften sind die drei Burschen im ersten Corona-Jahr durch die Straßen gezogen und haben ihre Tags hinterlassen. Laut Anklage wurden unter anderem die S-Bahn-Unterführung in Neugilching, eine DHL-Packstation in Weßling, eine Hausmauer in Steinebach sowie ein abgestellter Linienbus im November 2020 auf einem Parkplatz in Wörthsee beschmiert. Der Gesamtschaden belief sich laut Polizei auf weit mehr als 20 000 Euro. Wegen der Sachbeschädigungen mussten sich die drei Freunde am Dienstag vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten.

Die Angeklagten zeigten sich reumütig und gaben ihre Taten überwiegend zu. Die Drei berichteten, dass sich aber mittlerweile ihre Lebensverhältnisse geändert und sie kein Interesse mehr daran hätten, "sich mit Graffiti zu verewigen". Es tue ihm leid, aber er habe in der Coronazeit nichts mit sich anzufangen gewusst und wenig Kontakte gehabt, erzählte einer der drei Angeklagten. Der 19-jährige Seefelder gestand, zumindest einen der geparkten Busse in Wörthsee seinerzeit beschmiert und den Tag "Zorn" aufs Fahrzeug gesprüht zu haben. Dadurch sei leider ein erheblicher Schaden entstanden, für den sein Mandant selbst aufkommen müsse, sagte der Verteidiger. Der Seefelder wurde zu 56 Sozialstunden verurteilt.

Er lebe seine "kreative Ader" jetzt woanders aus, sagt ein Angeklagter

Sein 20-jähriger Kumpel aus Weßling gab vier Sachbeschädigungen zu und räumte ein, dass die Aktionen "nicht schlau" gewesen seien. Inzwischen lebe er seine "kreative Ader" in seinem Ausbildungsberuf zum Webdesigner aus. Er muss nun 800 Euro an ein Altenpflegeheim zahlen. Der dritte Angeklagte, der ebenfalls in Weßling wohnt, gestand vor Gericht, die Packstation in der Bahnhofstraße beschmiert zu haben. Er sei damals etwas planlos gewesen, halte sich aber "inzwischen von illegaler Kunst fern", versichterte der 19-jährige Lehrling im Prozess. Gegen ihn wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro eingestellt.

Die Verteidiger der zwei Mitangeklagten führten an, dass die Polizei dem Trio zu den Tatzeiten viele Graffiti zugeordnet habe, weil ähnliche Zeichen auch woanders aufgetaucht seien. Für die anderen Schmierereien seien aber nicht die drei Freunde verantwortlich, es gebe wohl Personen, die ihren Stil kopiert hätten. Wohlwollend äußerte sich die Jugendgerichtshelferin, sie sprach von jugendtypischen Taten zu Lockdown-Zeiten.

Die Staatsanwältin erkannte an, dass sich das Verhalten und die Umstände der Angeklagten seit den Taten deutlich geändert hätten. Das berücksichtigte auch das Jugendgericht in seinen Urteilen.

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