Verhandlung am Amtsgericht:Taucher am Baggersee mit Steinen beworfen

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Die Frau hatte an dem Baggersee in Gilching gesessen und soll Übungstaucher der Wasserwacht mit Steinen beworfen haben. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Gilchingerin wendet Strafbefehl ab, zeigt sich im Prozess aber bis zuletzt uneinsichtig.

Von Christian Deussing, Gilching

Sie hatte zwei Steine in die Nähe von zwei Tauchern der Wasserwacht im Gilchinger Baggersee geworfen, die daraufhin ihren Lehrgang in etwa 3,50 Meter Tiefe abbrechen mussten. Wegen dieser versuchten gefährlichen Körperverletzung sollte die Frau 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) zahlen, doch die 41-jährige Gilchingerin erhob Einspruch gegen den Strafbefehl. Sie bestritt, im Mai vergangenen Jahres gezielt auf die beiden Übungstaucher der Wasserwacht Steine geworfen zu haben. Allerdings konnte sie das Amtsgericht Starnberg nicht von ihrer Sicht überzeugen. Am zweiten Prozesstag wurden ihr damaliger Begleiter und die beiden Taucher zu dem Fall vernommen. Es kam zu einem Kompromiss: Das Verfahren gegen die Lohnbuchhalterin wurde gegen 50 Sozialstunden und eine Geldauflage von 300 Euro eingestellt - den Betrag muss sie an die BRK-Kreiswasserwacht zahlen.

Doch bis zuletzt schaffte es die Angeklagte nicht, sich für ihr Verhalten bei den Tauchern der Wasserwacht zu entschuldigen, die jetzt darüber aussagten, was geschehen war. Er habe über die Sprechleine gehört, wie über Wasser geschrien wurde: "Aufhören, nichts werfen - und da fliegt nochmal was." Der Übungsleiter, der seinerzeit am Ufer stand, hat im Prozess von ziegelsteingroßen Steinen gesprochen, während die angeklagte Frau behauptete, dass die zwei Steine nur so groß wie Tischtennisbälle gewesen seien.

Neben ihr hatte an dem sonnigen Nachmittag ein Freund am Ufer gesessen, der als Zeuge nachgeladen wurde. Anhand der Verbindungsleine sei bemerkbar gewesen, dass die Taucher acht bis neun Meter vom Ufer entfernt im Wasser gewesen seien, sagte der 29-jährige Gilchinger. Nach dem ersten Wurf habe er seine Begleiterin aufgefordert, dies zu unterlassen - was sie aber erst nach dem zweiten Wurf getan habe. "Wir haben uns deshalb gestritten", erzählte er. Auf Nachfrage beschrieb der Mann die Steine als "zwetschgengroß". Zudem habe er zwei Radler und die Frau ein Bier am Baggersee getrunken. Er habe sich aber bei dem folgenden Disput zwischen der Frau und dem Leiter der Tauchübung herausgehalten und sei weggefahren, bevor die Polizeistreife eintraf.

Der zweite Taucher berichtete vor Gericht, dass sein Übungsleiter nach den Steinwürfen eine Entschuldigung verlangt habe. Aber bei der Frau sei "keinerlei Einsicht erkennbar" gewesen. Erst dann sei die Polizei gerufen worden, sagte der 33-Jährige in der Verhandlung. Hierbei hofften die Staatsanwältin und die Richterin Stephanie Henninger, dass sich die Angeklagte bei den Tauchern entschuldigen würde. Doch die brachte solche Worte nicht über ihre Lippen. Erst nach der Vernehmung der beiden Taucher erklärte sie über ihren Verteidiger, dazu bereit zu sein. Es war für die Gilchingerin noch die einzige Chance, den Strafbefehl gegen Auflagen abzuwenden.

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