Starnberg/München:Teurer Kompromiss

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Stadt soll Anwalt für Verhandlung mit der Bahn 120 000 Euro zahlen

Von Christian Deussing, Starnberg/München

Mit einem noch widerrufbaren Vergleich haben sich am Dienstag der Rechtsanwalt Walter Georg Leisner und die Stadt Starnberg in einem Zivilprozess vor dem Landgericht München II geeinigt. Demnach stehen dem Juristen 120 000 Euro brutto zu. Der Anwalt hatte die Stadt Starnberg verklagt, weil sie sein gefordertes Honorar für Verhandlungen mit dem Bahnkonzern und seine Antragsschrift für ein Schlichtungsverfahren nicht gezahlt hatte. Dem Vergleich müsse der Stadtrat aber noch zustimmen, sagte Starnbergs Bürgermeisterin Eva John vor Gericht. Auch der Kläger hat bis 26. März Zeit, dem Kompromiss endgültig zuzustimmen. Damit wären auch die wechselseitigen Ansprüche aus Verträgen der Parteien abgegolten, heißt es in dem Vergleich.

Leisner betonte in der Verhandlung, eine drohende 120-Millionen-Klage der Bahn gegen die Stadt vor Ablauf des 1987 geschlossenen Bahnvertrags im Dezember 2017 abgewendet zu haben. "Die Bahn hatte die Klage schon in der Pipeline", sagte der Jurist. Er hatte für seine Beratungen und gutachterlichen Stellungnahmen ein Honorar von 212 000 Euro brutto verlangt - berechnet nach dem Vergütungsgesetz sowie dem Grundwert und den Ansprüchen der Stadt gegenüber der Bahn, die sich auf fast 32 Millionen Euro belaufen würden. Richter Florian Schweyer fand allerdings, dass man diesen Wert nur ansetzen könne, wenn die Bahn den Vertrag schuldhaft auflösen würde - dafür habe es aber keine Hinweise gegeben.

Bürgermeisterin John versuchte, dem Richter ihre Sichtweise zu erklären. Demnach sei sie immer davon ausgegangen, dass der beauftragte Rechtsanwalt nach erstelltem Gutachten zur Bahnfrage und zu möglichen Klagen weiterhin nach Stunden abrechnen würde. Zuletzt sei in einer Ratssitzung im September 2017 von einem Honorar von 14 000 bis 17 000 Euro die Rede gewesen.

Das gehe aus einem Tonband-Protokoll hervor, das auch in den Pausen durchlaufe, wie John erklärte. Das erstaunte wiederum den Richter und vor allem den Kläger, dem diese Bandabschrift nach eigenem Bekunden nicht bewusst war.

Bereits im Herbst 2017 gab es im Stadtrat Zweifel, ob der Münchner Rechtsanwalt Leisner überhaupt noch ein Mandat hat, für die Stadt mit der Bahn zu verhandeln und Ansprüche notariell zu sichern. Zudem forderte der Konzern eine Vollmacht vom Anwalt. Auch das kam in dem Prozess zur Sprache. In puncto Bahnverträge vertritt inzwischen ein anderer Jurist die Stadt.

© SZ vom 20.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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