Sie fühlen sich im Netz sicher, sind oft ehrenwerte Bürger - und verhalten sich unauffällig. Wie auch jener Familienvater aus Starnberg, der über Jahre hinweg laut Anklage 712 kinder- und jugendpornografische Fotos und sechs Videos im Internet heruntergeladen hatte, die ungelöscht und abrufbar gewesen seien. Die Ermittler beschlagnahmten bei dem Mann auf Computern und Handys im Mai 2022 entsprechende Dateien, darunter auch mit Szenen schweren sexuellen Missbrauchs. Der Angeklagte legte gleich zu Beginn des Prozesses vor dem Starnberger Schöffengericht am Montag ein Geständnis ab.
Der 54-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt und muss 5000 Euro an die Tabaluga-Kinderstiftung zahlen. Zudem machte ihm das Gericht zur Auflage, eine ambulante Psychotherapie für Sexualstraftäter zu beginnen. Wie es denn zu diesen Taten gekommen sei, wollte der Amtsrichter von dem zuvor unbescholtenen technischen Angestellten wissen. "Gute Frage, ich bin mal auf so einer Seite aus Langeweile hängengeblieben und habe mich wegen meines Stresses ablenken wollen", erklärte der Angeklagte. Damals habe er körperlich eine sehr anstrengende Arbeit mit bis zu zwölf Stunden am Tag ausgeübt und auch am Wochenende gearbeitet.
"Und deswegen haben Sie mehr als 700 Dateien heruntergeladen?", fragte der Staatsanwalt etwas ungläubig. Er wisse, dass dies falsch gewesen sei, aber es habe ihn "teilweise fasziniert und erregt", gab der Angeklagte in der Verhandlung zu. Befragt wurde zu dem Fall auch eine Kripobeamtin aus Fürstenfeldbruck, die seinerzeit frühmorgens bei der Hausdurchsuchung in Starnberg dabei gewesen war und die Ermittlungen nach Hinweisen eines US-Meldeportals an das Bundeskriminalamt geführt hat. Der Angeklagte habe sich freundlich und sehr kooperativ verhalten sowie alle Zugangscodes zu seinen Geräten mitgeteilt, sagte die Fahnderin.
Der Verteidiger verweist auf das sehr kooperative Verhalten des Angeklagten
Die Daten, Verzeichnisse und teils externen Festplatten hatte ein IT-Forensiker ausgewertet. Demnach seien fast 70 Prozent der Bilder sogenannte Posings gewesen, bei denen Kinder und Jugendliche sexualisiert dargestellt werden. Es seien aber keine Spuren entdeckt worden, dass der Angeklagte die Dateien an Dritte weitergeben habe, erläuterte der Sachverständige.
Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 8000 Euro. Der Verteidiger hielt dagegen eine einjährige Bewährungsstrafe für seinen sehr kooperativen Mandanten für ausreichend. Dieses Verhalten des geständigen Angeklagten würdigte auch das Schöffengericht und berief sich in seinem Urteil auch auf die stabilen familiären und beruflichen Verhältnisse des einsichtigen Mannes auf der Anklagebank.