Schöffengericht Starnberg:Geld kassiert, aber Heizöl nicht geliefert

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Die 30-jährige Frau konnte sich vor dem Starnberger Amtsgericht nicht mehr an alles erinnern. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Geschäftsführer soll mehr als 400 000 Euro mit fingierten Rechnungen kassiert haben. Der Betrugsprozess wird aber gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Heizöllieferant aus dem Landkreis Donau-Ries soll mit einem Händler am Ammersee gemeinsame Sache gemacht und mit fingierten Rechnungen für angebliche Lieferungen hohe Summen anteilig abkassiert haben. Dem 69-jährigen Geschäftsführer aus Schwaben wird vorgeworfen, zwischen 2010 und 2012 in 16 Fällen insgesamt für fast 500 000 Liter, die nicht geliefert worden seien, mehr als 400 000 Euro in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen zu haben.

Wegen mehrerer Zivilverfahren in verschiedenen Instanzen war in dieser Sache der Strafprozess immer wieder ausgesetzt worden - bis zum Montag. Die Anklage vor dem Schöffengericht Starnberg lautete auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Dabei soll die schwäbische Ehefrau des beschuldigten Unternehmers die Buchhaltung manipuliert haben. Die 53-jährige Frau und ein Verwandter, der die Tankwagen seinerzeit zum Heizölhändler am Ammersee gefahren hatte, mussten sich der Beihilfe zum Betrug verantworten.

Doch der mutmaßliche Haupttäter und die Mitangeklagten äußerten sich mit keinem Wort zu den Vorwürfen. Zu diesen zählte auch, dass bei der Firma im Donau-Ries stets bestimmte Mengen an Heizöl umgepumpt worden seien, um die Lieferscheine mit gefälschten Angaben auszufüllen. Gegen den Geschäftspartner vom Ammersee, der von den so deklarierten Lieferungen offenkundig wusste, war das Betrugsverfahren bereits vor einiger Zeit eingestellt worden, nachdem er wegen eines anderen Falls schon eine Bewährungsstrafe erhalten hatte.

In einem Rechtsgespräch verständigten sich schließlich das Gericht, die Staatsanwältin und die Verteidiger darauf, das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten einzustellen - was ebenso für den 69-jährigen Geschäftsführer der Mineralölfirma aus dem Donau-Ries nun gilt. Er muss jedoch als Auflage 10 000 Euro an die Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München zahlen. Den Beschluss, das Verfahren einzustellen, begründete der Amtsrichter auch damit, dass die vorgeworfenen Taten schon eine lange Zeit zurückliegen würden.

Eigentlich sollten noch etliche Zeugen an weiteren drei Prozesstagen zu der damaligen Betrugsserie mit den Luftrechnungen für nicht gelieferte Heizölliter aussagen. Geladen waren auch Ermittlungsbeamte und ein technischer Sachverständiger, der das Umpumpen in Tankwagen genau erläutern sollte.

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