Jugendschöffengericht Starnberg:Mit Kopfstoß, Schlägen und Tritten das Opfer gedemütigt

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Vor dem Amtsgericht Starnberg (hier die Innenansicht) wird das Verfahren gegen einen Landwirt, dessen Schafe unter fehlendem Schatten gelitten haben sollen, am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Angeklagter wollte mit Freunden einen Streit auf rabiate Weise klären. Der Inninger und ein Komplize werden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach wohl gegenseitigen Beleidigungen über eine "Hausparty-App" zur Coronazeit hat ein damals 18-jähriger Inninger seinen jüngeren Bekannten aus Peißenberg aufgefordert, auf einem dortigen Supermarkt-Parkplatz "die Sache zu klären". Der Initiator wurde von einigen Kumpels dorthin begleitet, über die App erfuhren zudem noch etwa 20 weitere junge Leute von der Konfrontation und suchten an dem Februarabend 2021 den Treffpunkt der beiden auf. Laut Anklage verpasste der Inninger dabei dem Opfer einen Kopfstoß und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Als der verletzte Peißenberger flüchten wollte, soll ein Freund des Angreifers dem Jugendlichen in den Rücken getreten und zu Fall gebracht haben.

Jetzt mussten sich der einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Inning und sein Komplize wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg verantworten. "Ich weiß nicht, was mich geritten hat", sagte der Angeklagte und entschuldigte sich bei seinem einstigen Kontrahenten abermals im Gerichtsaal. Die Verteidigerin übergab dem Opfer zudem 1000 Euro Schmerzensgeld. Auf ihn war am Tatort auch mehrfach eingetreten worden, als er auf dem Boden lag, doch dies konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

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Die Staatsanwältin warf den beiden Angeklagten auch vor, den Geschädigten gefilmt und damit "seine Hilflosigkeit zur Schau gestellt" zu haben. Aber auch dies ließ sich im Prozess nicht belegen. Dem Inninger wird aber mittlerweile attestiert, nach einer Psychotherapie und richterlichen Auflagen sich psychisch stabilisiert und seine Aggressionen unter Kontrolle gebracht zu haben. Daher wurde der junge Mann in diesem Fall nur zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, die er an den Tierschutzverein zahlen muss.

Dagegen war sein mitangeklagter Kumpane nach der Attacke in Peißenberg endgültig auf die schiefe Bahn geraten. Er soll zwei Raubüberfälle begangen haben, seit elf Monaten befindet er sich in Untersuchungshaft. Der heute 21-Jährige wurde dem Gericht in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt. Ihm wurde vorgeworfen, einen Kripobeamten im vorigen Jahr tätlich angegriffen zu haben, als jener mit zwei Kollegen ein Handy des Verdächtigen in dessen elterlichen Wohnung beschlagnahmen wollte. Er habe sich massiv dagegen gewehrt, sein Handy herauszugeben und habe ihm dann sein "linkes Knie durchgetreten", berichtete der Kripobeamte. Er sei operiert worden und monatelang dienstunfähig gewesen, sagte der Polizist. Er forderte 9000 Euro Schmerzensgeld.

Der inhaftierte Angeklagte entschuldigte sich bei dem Beamten für den Angriff. Der 21-Jährige wurde nun zu einer Jugendstrafe verurteilt - aber nur vorbehaltlich, denn nun muss wegen der mutmaßlichen Raubüberfälle noch der Prozess gegen ihn vor dem Münchner Landgericht abgewartet werden.

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