Amtsgericht Starnberg:Satire oder "Brandbeschleuniger"?

Lesezeit: 2 min

Die 30-jährige Frau konnte sich vor dem Starnberger Amtsgericht nicht mehr an alles erinnern. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein Herrschinger empört sich über die Corona-Regeln und postet ein Fahndungsplakat mit Politikern und Medizinern. Er wird wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach dem Muster der bekannten früheren RAF-Fahndungsplakate hat zur Pandemiezeit im September 2021 ein Herrschinger laut Anklage auf Facebook dazu aufgefordert, prominente Politiker und Mediziner festzunehmen. Abgebildet waren auf einem Plakat unter anderem die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der SPD-Politiker Karl Lauterbach und der Virologe Christian Drosten. Wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie wegen Beleidigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten erhielt der arbeitslose Mann einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu 15 Euro, also 1800 Euro.

Doch der Angeklagte legte Widerspruch ein. Am Mittwoch vor dem Starnberger Amtsgericht betonte er, dass er das ihm zugeschickte Plakat nur gepostet habe. Er habe mit dieser "Parodie" die Corona-Politik missbilligt und deren Einschränkungen für die bürgerlichen Freiheiten satirisch kritisiert und zum Ausdruck gebracht, erklärte der 67-Jährige.

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Er sprach auch von einem "internationalen Netzwerk und einer Lobby unserer Volksvertreter". Doch der Herrschinger betonte auf Nachfrage der Anklägerin, kein Querdenker zu sein oder Verschwörungstheorien anzuhängen. Er würde etwa den Staat nicht als Firma bezeichnen, sagte er. Der Mann hielt es zudem für eine Unterstellung, tatsächlich zu Straftaten aufgefordert zu haben. Dagegen verwies die Staatsanwältin darauf, dass solche Plakate in angespannten gesellschaftlichen Situationen wie "Brandbeschleuniger" wirken könnten.

Das sah der Verteidiger zumindest in diesem Fall anders. Politiker müssten auch diese drastische Darstellung aushalten und die Meinungsfreiheit respektieren, sagte er. Das Plakat sei ein "Akt der Selbstverteidigung gegen die Impfpflicht gewesen, sich gegen eigenen Willen spritzen zu lassen". Der Anwalt verlangte einen Freispruch oder höchstens eine Verwarnung seines Mandanten.

Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die zu beachten sind

Doch die Amtsrichterin bestätigte die Anklage, verringerte aber das Strafmaß auf 80 Tagessätze zu je 15 Euro, somit 1200 Euro. Damit ist der Angeklagte weiterhin nicht vorbestraft. Das Gericht berücksichtigte, dass der Musiker zur Coronazeit beruflich in Bedrängnis geraten war und sich gegenüber den Ermittlern kooperativ verhalten hatte. Trotzdem seien die Grenzen der Meinungsfreiheit und auch die Würde von Politikern zu respektieren, so die Richterin.

Mit dem Fahndungsplakat aber, das auf Facebook öffentlich verbreitet wurde, sei der Angeklagte "weit übers Ziel hinaufgeschossen", befand die Richterin. Sie sah das gepostete Plakat mit Personen des öffentlichen Lebens nicht als Satire oder einen Scherz an. Überdies warnte sie davor, dass es immer "Verrückte" geben könne, die auch auf solche Weise geforderte Festnahmen ernst nehmen und in die Tat umsetzen könnten.

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