Starnberg/München:Neue Regelung zu Kommunalabgaben

Landtag beharrt auf Beiträgen für Straßenausbau und Sanierung

Von Peter Haacke, Starnberg/München

Der Bayerische Landtag hat Ende Februar auf Grundlage einer Expertenanhörung im Juli 2015 die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Zwar sollen Bayerns Kommunen auch künftig Beiträge für Ausbau und Sanierung innerörtlicher Straßen erheben. Der Erhebung von Beiträgen stehen aufgrund individueller Gestaltungsmöglichkeiten vom 1. April 2016 an aber auch erhebliche Entlastungsmöglichkeiten gegenüber. Ausnahmen sind wie bisher allerdings nur dann möglich, wenn die jeweilige Kommune eine besonders gute Finanzlage nachweisen kann. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das neue Gesetz als gelungenen Kompromiss: Kommunen hätten damit Planungssicherheit bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Erneuerung und Verbesserung ihrer Infrastruktur, aber auch Spielraum zur Entlastung ihrer Bürger vor unverhältnismäßigen Abgaben. Jede Kommune könne mit einer auf ihren Ort zugeschnittenen Satzung gerechte Lösungen finden. Kommunen können künftig sogenannte wiederkehrende Beiträge erheben. Dabei können jährlich moderate und überschaubare Beiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, die mit dem Eigenanteil der Kommune zur Sanierung verwendet werden. In Rheinland-Pfalz erheben etwa 40 Prozent der Gemeinden wiederkehrende Beiträge in einer Größenordnung bis zu 200 Euro.

Insbesondere in Starnberg dürfte die Neuregelung auf Interesse stoßen: Bürgermeisterin Eva John hatte die Straßenausbaubeitragssatzung im Vorjahr wenige Wochen vor den Stadtratsneuwahlen außer Kraft gesetzt, das Landratsamt hatte dieses Vorgehen rechtlich beanstandet. Das Verwaltungsgericht wird bis zum Sommer klären, ob in Starnberg Beiträge erhoben werden müssen oder nicht. Die "Vereinigten Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben" wollen John am Freitag, 4. März, als "Bürgermeisterin des Jahres 2015" auszeichnen.

© SZ vom 03.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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