Starnberg/München:Kreisstadt wartet auf Urteil zu Straßenausbau

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch (Az. 6B 15.2732) die Berufung der Gemeinde Hohenbrunn gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Oktober 2014 zurückgewiesen: Das Landratsamt München beanstandete seinerzeit, dass der Hohenbrunner Gemeinderat die Aufhebung der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen hatte. Hohenbrunn muss demnach weiterhin Ausbaubeiträge erheben. Das Urteil dürfte auch in Starnberg mit höchstem Interesse zur Kenntnis genommen werden. Bürgermeisterin Eva John hatte im März 2015 in der "stadtratlosen" Zeit nur wenige Wochen vor den Neuwahlen alleine entschieden, die Satzung aufzuheben. Seither herrscht große Unsicherheit, ob diese Entscheidung auch Bestand haben wird. Insbesondere Anlieger, deren Straßen ausgebaut wurden oder werden, müssen mit erheblichen Zahlungen rechnen. Ein Pressesprecher des Verwaltungsgerichts München teilte mit, dass das Klageverfahren der Stadt Starnberg bei der II. Kammer anhängig ist, das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs trotz vergleichbarer Sachlage derzeit aber keine Auswirkungen auf die mündliche Verhandlung - voraussichtlich im Frühjahr 2017 - hat.

Starnbergs Pressesprecherin Lena Choi teilte dazu mit: "Die Anwälte der Stadt werden das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sorgfältig prüfen und anschließend mit uns das weitere Vorgehen besprechen." Die Stadt werde sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zur Sache äußern.

© SZ vom 10.11.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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