Starnberg/München:B2-Tunnel bleibt im Bedarf mit Planungsrecht

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) regelt Erhalt und Ausbau der Verkehrswege in Deutschland bis 2030. Er soll 2017 in Kraft treten und hat ein Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Inzwischen liegt die zweite Fassung des BVWP vor, in dieser wurden einige bayerische Projekte aufgewertet. Der Starnberger B2-Tunnel zählt nicht dazu: Der Entlastungstunnel findet sich unter der internen Nummer 63 mit Nutzen-Kosten-Faktor 4,1 weiterhin in der Rubrik "Neue Vorhaben - Weiterer Bedarf mit Planungsrecht WB*". Zur städtebaulichen Beurteilung hat das Ministerium "hoch" notiert sowie den Vermerk "Planfeststellung unanfechtbar". Die Gesamtkosten für das 3,1 Kilometer lange Bauwerk sind mit 162,1 Millionen Euro beziffert. Gesichert als "laufendes und fest disponiertes Projekt" ist dagegen der Ausbau der A 96 zwischen den Anschlusstellen Oberpfaffenhofen und Germering-Süd (98,1 Millionen Euro). In der zweithöchsten Kategorie "Vordringlicher Bedarf" findet sich der A 96-Ausbau zwischen den Anschlussstellen Wörthsee und Oberpfaffenhofen (43,7 Millionen) - bislang allerdings ohne Planung. Der Anteil Bayerns an allen deutschen Straßenbaumaßnahmen beträgt mehr als 17 Prozent (18,4 Milliarden Euro).

© SZ vom 22.07.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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