100 Jahre Jugendstrafrecht:"Bei Heranwachsenden geht es nicht um Schuld und Sühne"

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"Das Jugendstrafrecht ist ein absolutes Erfolgsmodell": Der Starnberger Jugendrichter Ralf Jehle im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. (Foto: Arlet Ulfers)

Seit der Einführung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 steht bei jungen Menschen nicht die Strafe im Vordergrund. Der Starnberger Jugendrichter Ralf Jehle erklärt, was stattdessen zählt, welche Einflussmöglichkeiten er und seine Kollegen haben - und warum ihn so manche Begegnung beim Bäcker sehr erfreut.

Interview von Linus Freymark, Starnberg

Jugendliche, die im Moment einer Tat nicht älter als 21 Jahre sind, werden in der Regel vor Gericht anders behandelt als Erwachsene. Den Richterinnen und Richter geht es weniger darum, den Diebstahl oder die Fälschung zu bestrafen. Vielmehr sollen die Heranwachsenden durch erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden oder therapeutische Gespräche davor bewahrt werden, dauerhaft in die Kriminalität abzurutschen. In diesem Jahr wird das Jugendstrafrecht 100 Jahre alt. Ein guter Anlass, um mit dem Starnberger Jugendrichter Ralf Jehle Bilanz zu ziehen. Ein Gespräch über Erziehung, Jugendkriminalität in reichen Landkreisen wie Starnberg und die Einflussmöglichkeiten, die Jehle und seine Kollegen haben.

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