Jugendgericht:Mit dem Masskrug zugeschlagen

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Beide Männer waren betrunken, als es auf der Wiesn zu dem Vorfall kam. (Foto: Catherina Hess)

Starnberger muss sich vor dem Jugendgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er streitet aber die Tat ab.

Von Christian Deussing, Starnberg

Es war der erste Wiesntag im vergangenen Jahr, an dem sich einige Burschen trafen, um sich im Winzerer Fähndl-Zelt kräftig zu betrinken. Dabei kam es zwischen zwei Klassenkameraden wegen geliehener 50 Euro zu einer lautstarken Rangelei, woraufhin Ordner den Aggressor aus dem Zelt warfen. Laut Anklage soll der damals 19-Jährige seinem Mitschüler kurz darauf mit einem Masskrug gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen und ihm auch noch eine Ohrfeige verpasst haben. Nun musste sich der mutmaßliche Schläger vor dem Jugendgericht in Starnberg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Doch der Angeklagte sagte nichts und ließ lediglich über seinen Verteidiger erklären, dass die Vorwürfe "nicht zutreffend" seien. Danach wurde im Prozess der einstige Mitschüler vernommen, der damals 1,4 Promille Alkohol intus hatte. Das Opfer konnte sich jedoch angeblich nicht mehr an die Attacken mit dem Masskrug und die Watschn vor dem Festzelt im September 2022 erinnern. Seinerzeit hatte der heute 19-Jährige die Schläge der Wiesnwache gemeldet und war am Tag darauf zum Arzt gegangen, dem er von dem Schlag mit dem Masskrug berichtet hatte. Dem Attest zufolge erlitt der junge Mann Schmerzen am Unterkiefer und habe unter Übelkeit und Schwindel geklagt.

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"Und daran können Sie sich tatsächlich nicht mehr erinnern", fragte der Jugendrichter ungläubig. "Nein, wirklich nicht", beteuerte der Abiturient. Die Frage des Gerichts, ob er womöglich von dem Angeklagten bedroht worden sei, verneinte der 19-Jährige. Er sei aber nach dem Vorfall in der Schule gemobbt und fertig gemacht worden, weil er zur Polizei gegangen war. "Ich bin aber nicht unter Druck gesetzt worden, um hier nicht auszusagen."

Zwar blieb der Richter angesichts dieser Aussagen skeptisch. Trotzdem sprach er den Angeklagten frei, weil der "erforderliche Tatnachweis" für eine Verurteilung fehle. Im Zweifel für den Angeklagten hieß es am Ende und das sah auch die Staatsanwältin so. Der Angeklagte atmete tief durch, er war nochmal davon gekommen.

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