Jugendgericht Starnberg:"Ich suchte Nähe und Geborgenheit"

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein 20-Jähriger wird wegen sexuellen Übergriffs und Körperverletzung verurteilt. Der junge Mann gesteht die Taten und zeigt Reue.

Von Christian Deussing, Starnberg

Er hatte das Mädchen vor zwei Jahren im Internet kennengelernt und sich mit der 14-Jährigen in einem Schnellrestaurant getroffen. Bald darauf lud der damals 18-Jährige die Schülerin in seine Wohnung ein. Laut Anklage wollte er dort die Minderjährige küssen und mit ihr schlafen, was sie jedoch ablehnte. Daraufhin habe der junge Mann das Mädchen am Hals gepackt und kurz zugedrückt. Neun Tage später war es dem Angeklagten trotzdem gelungen, die Jugendliche zu einem weiteren Treffen in der Wohnung zu überreden, wobei er erneut sexuell zudringlich wurde.

Nun musste sich der heute 20-Jährige wegen sexuellen Übergriffs und Körperverletzung vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten. Der Angeklagte räumte mit leiser und stockender Stimme die Vorwürfe ein. Er entschuldigte sich bei seinem Opfer und bei dem Vater, der im Gerichtssaal den Prozess verfolgte. Mit dem Geständnis ersparte der Berufsschüler dem Mädchen, in der Verhandlung aussagen zu müssen.

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"Es tut mir leid, was ich getan habe", sagte der schmächtige Angeklagte und blickte verschämt zu Boden. Auf die Frage des Richters, warum er sich damals so verhalten habe, erklärte der 20-Jährige: "Ich suchte Nähe und Geborgenheit."

Diese Erklärung wirkte glaubwürdig, denn der Jugendgerichtshelfer berichtete, dass der Angeklagte unter einer sehr schwierigen Kindheit gelitten und ihm die "Nestwärme im unterkühlten Klima seiner Familie gefehlt" habe. Er sei zu einem introvertierten Einzelgänger geworden, der sich nach Schulwechseln häufig gemobbt und überfordert gefühlt habe. Diese Faktoren hätten zu einer Reifeverzögerung geführt.

Er sei ein "trauriger Fall", sagte die Verteidigerin im Prozess

Das erkannte auch der Staatsanwalt. Er sprach davon, dass die Kindheit des Angeklagten "belastend" und dessen sexueller Übergriff "impulsiv" gewesen sei. Die Verteidigerin verwies auf die fehlende emotionale Unterstützung des Elternhauses. Ihr Mandant sei ein "trauriger Fall"; er brauche jetzt vor allem Hilfe.

Verurteilt wurde der Angeklagte, der sich in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung befindet, zu 48 Stunden sozialer Arbeit. Er erhielt auch die Anweisung, seine Therapie fortzusetzen und jeglichen eigenmächtigen Kontakt mit dem betroffenen Mädchen zu unterlassen. Zudem wird dem 20-Jährigen ein Betreuer zugewiesen.

Der Richter mahnte den Verurteilten, sich an die Vorgaben unbedingt zu halten, sonst drohe ein Arrest von bis zu vier Wochen. Es müsse klar sein, dass mit Körperverletzung und übergriffigem Verhalten der "Wunsch nach Nähe und Sexualität" nicht zu erfüllen sei.

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