Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch der Verteidiger des früheren Fußball-Nationaltorwarts Jens Lehmann Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess eingelegt. "Wir haben auch fristgemäß Berufung eingelegt, warten jetzt auf die schriftlichen Urteilsgründe, um zu entscheiden, wie es weitergeht", sagte Lehmanns Anwalt Christoph Rückel am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Damit sieht es nach einer weiteren Runde in dem Verfahren aus, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit in Berg am Starnberger See steht. Dabei präsentierte sich der Ex-Fußballprofi vor dem Starnberger Amtsgericht uneinsichtig und selbstgerecht.
Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember war der 54-Jährige wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216 000 Euro. Die Verteidigung verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.