Auf Grundstückseigentümer sowie Inhaber eines gemeldeten Zweitwohnsitzes in Starnberg dürften schon bald höhere Kosten zukommen: Der Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt hat in seiner Sitzung am Montagabend dafür plädiert, beide Abgaben zu erhöhen - auch, wenn keinem Stadtratsmitglied so richtig wohl dabei war, die unter der Inflation leidenden Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Doch auch die Stadt habe wegen der allgemeinen Preissteigerungen deutliche Mehrkosten zu tragen und brauche dafür Geld, erklärte Bürgermeister Patrick Janik (CSU, UWG, SPD, BLS).
Konkret planen die Kommunalpolitiker, die Hebesätze der Grundsteuer A und B zu erhöhen - und das deutlich: Bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, soll der Satz rückwirkend zum 1. Januar 2023 von 330 auf 370 Prozent steigen. Bei der Grundsteuer B, die sich auf alle übrigen Privatgrundstücke bezieht, soll er von 385 auf 430 Prozent springen. Davon erhofft sich die Stadt Mehreinnahmen in Höhe von rund 540 000 Euro.
Starnberg ist bei der Grundsteuer der neue Spitzenreiter im Landkreis - zumindest vorerst
Im Landkreis Starnberg würde die Kreisstadt mit den neuen Werten die Spitzenposition einnehmen. Am höchsten sind die Hebesätze bislang in Gilching (jeweils 340 Prozent) und Tutzing mit 330 (Grundsteuer A) und 340 Prozent (Grundsteuer B). Am niedrigsten sind die Grundsteuerabgaben in Herrsching mit 250 (A) und 300 Prozent (B) bemessen. Angesichts der vielerorts angespannten Haushaltslage aber dürften die Hebesätze voraussichtlich bald auch in den umliegenden Gemeinden erhöht werden. In der Landeshauptstadt München liegen sie für die Grundsteuern A und B bereits jeweils bei 535 Prozent. Bei vermietetem Grund kann die Grundsteuer allerdings - und damit auch eine eventuelle Erhöhung - vom Eigentümer auf den Mieter abgewälzt werden.
Die Starnberger Stadtverwaltung begründete ihren Beschlussvorschlag mit dem Inflationsausgleich. Anders als die Gewerbe- ist die Grundsteuer nämlich nicht an das aktuell herrschende Preisniveau gekoppelt, sondern orientiert sich in den alten Bundesländern an Grundstückswerten von 1964. Bis zur voraussichtlich 2025 greifenden Reform heißt das: Die zu entrichtenden Beträge haben nur noch in den wenigsten Fällen etwas mit dem tatsächlichen Wert des Grundstücks zu tun.
Die Inflation müsse deshalb durch eine Anpassung der Hebesätze ausgeglichen werden, so die Verwaltung. Zwar ist dies zuletzt bereits 2021 geschehen. Doch die hohen Preissteigerungen, von denen eben auch die städtischen Finanzen nicht verschont bleiben, erforderten nun eine weitere Erhöhung. Da sich die Höhe der Abgabe am Wert des Betriebes beziehungsweise des Grundstücks bemisst, sei der Schritt auch sozialpolitisch vertretbar: Wer mehr besitzt, muss mehr zahlen.
Die Zweitwohnungssteuer soll von zwölf auf 20 Prozent steigen
Auch bei der Zweitwohnsitzsteuer will die Stadt die Sätze erhöhen. Statt wie bisher zwölf Prozent der Jahresnettokaltmiete sollen ab Januar 2024 künftig 20 Prozent erhoben werden. Neben den dadurch resultierenden zusätzlichen Einnahmen erhofft sich die Stadt davon auch, dass mehr Bürger ihren Hauptwohnsitz nach Starnberg verlegen. Denn je höher der eigene Satz, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Bürger vollends in die Kreisstadt ziehen, um Steuern zu sparen. Zudem kritisiert die Stadtverwaltung, dass der Wohnungsmarkt durch Zweitwohnsitze zusätzlich angespannt sei und Leerstand begünstigt werde. Bürgermeister Janik rechtfertigte auch vor diesem Hintergrund das Vorhaben: "Es ist de facto eine Luxussteuer", sagte er.
Mit den 20 Prozent hat Starnberg ebenso wie die Gemeinde Berg den rechtlich zulässigen Rahmen ausgereizt. Wörthsee verlangt 15 Prozent Zweitwohnungsteuer; in Tutzing und Feldafing sind es zwölf Prozent; am günstigsten ist die Abgabe mit acht Prozent in Herrsching bemessen. München verdoppelte den Satz zum 1. Januar 2022 von neun auf 18 Prozent. Allerdings stehen sämtliche Änderungen in Starnberg vorerst unter Vorbehalt: Der Stadtrat muss den Erhöhungen der Sätze von Grund- und Zweitwohnungssteuer noch zustimmen.