Grund- und Zweitwohnungsteuer in Starnberg:Diese Steuererhöhung trifft die Richtigen

Grund- und Zweitwohnungsteuer in Starnberg: Wer in Starnberg Haus und Grund besitzt, wird künftig stärker zu Kasse gebeten.

Wer in Starnberg Haus und Grund besitzt, wird künftig stärker zu Kasse gebeten.

(Foto: dpa)

Die geplante Erhöhung der Grund- und Zweitwohnungsteuer ist ein gutes Instrument, um die durch die Inflation verursachten Belastungen gerechter zu verteilen.

Kommentar von Linus Freymark

Alles wird teurer, die Inflation verursacht Mehrkosten. Kein Wunder, dass auch die finanziell klamme Stadt Starnberg die Hebesätze ihrer Grundsteuer erhöht: 370 statt bislang 330 Prozent sollen es bei der Grundsteuer A werden, bei der Grundsteuer B soll der Satz von 385 auf 430 Prozent steigen. Hinzu kommt die geplante Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes von zwölf auf 20 Prozent.

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