Schöffengericht Starnberg:Drei Tage und 17 Stunden Missbrauch

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Die 30-jährige Frau konnte sich vor dem Starnberger Amtsgericht nicht mehr an alles erinnern. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein 51-Jähriger besitzt 444 Videos mit schlimmen Missbrauchsszenen, dazu mehr als 16 000 kinder- und jugendpornografische Bilder. Dafür wird er zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Diese brutalen Perversionen und Abbildungen von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hat selbst erfahrene Ermittler schockiert. Sie entdeckten laut Anklage auf Festplatten eines unverheirateten Mannes aus dem nördlichen Landkreis Starnberg 16 119 kinder- und jugendpornografische Fotos und dazu 444 Videos mit einer Abspielzeit von insgesamt drei Tagen und 17 Stunden. Der 51-jährige Angeklagte gab zu, die Dateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

Der zuvor nicht straffällig gewordene Angestellte wurde am Montag vom Schöffengericht in Starnberg wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien in erheblicher Anzahl zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt - mit Auflagen. So muss der Angeklagte eine ambulante Psychotherapie für Sexualstraftäter absolvieren, 120 soziale Arbeitsstunden ableisten und 2400 Euro an das Caritas-Mädchenheim in Gauting zahlen. Zudem beträgt seine Bewährungszeit fünf Jahre.

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"Mir tun die abgebildeten Kinder leid. Ich würde so etwas nie wieder machen", sagte der Angeklagte, der aber erst auf weitere Nachfrage eines Schöffen im Prozess versicherte, eine Therapie beginnen zu wollen. Er schämte sich und war wortkarg. Der Pflichtverteidiger verwies darauf, dass sein Mandant ein "sehr introvertierter Menschen" sei und nie eine Freundin gehabt habe. Der Anwalt wies zudem auf das kooperative Verhalten des Angeklagten hin, der schon bei der Hausdurchsuchung im Juni 2022 sämtliche Passwörter herausgegeben habe. Die Straftaten bezeichnete der Verteidiger als "Krankheit", die therapiert werden müsse, und beantragte eine zweijährige Bewährungsstrafe - womit er vor Gericht schließlich Erfolg hatte.

Dagegen wollte die Staatsanwältin den Mann für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis schicken. Denn die Bilder zeigten massive sexuelle Gewalt vor allem an Mädchen unter zehn Jahren mit blutenden Wunden, die teilweise gefesselt missbraucht wurden. Es gebe sogar ein Video mit einer Anleitung zu gewaltsamen Methoden, bei der ein Opfer mit gynäkologischen Instrumenten malträtiert wird. Auch Schmerzschreie und Hilferufe seien zu hören. "Viel schlimmere Dateien sind kaum noch denkbar", erklärte die Staatsanwältin.

Ein Mädchen muss eine Eisenkette um den Hals tragen, ein anderes Opfer ist gefesselt

Überdies vermisste sie beim Angeklagten die Bereitschaft, sich nach der Hausdurchsuchung vor bereits 19 Monaten ernsthaft um eine Therapie zu kümmern. Ein IT-Forensiker hatte die kinderpornografischen Dateien auf den beschlagnahmten Geräten des Mannes ausgewertet. Dabei waren laut Gutachten 6075 Bilder und 437 Videos ungelöscht und nicht als Kopien und Vorschaubilder gespeichert gewesen. Es seien auch der Missbrauch von Kindern mit Hunden und eine Animation zu sehen, bei der der Täter sich selbst als Computerspiel ein Kind zusammenbauen könne. Auf den Dateien wird auch ein Mädchen gezeigt, das während des Missbrauchs eine Eisenkette um den Hals tragen muss.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, ist noch offen.

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