Amtsgericht Starnberg:Feriengast entdeckt gefälschte Impfausweise

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein 56-jähriger Mann soll Zertifikate manipuliert und ein Mitangeklagter ihn dazu angestiftet haben.

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Ehepaar hatte sich im Juni vergangenen Jahres eine Ferienwohnung in Starnberg gemietet und einige Gegenstände weggeräumt, um sein Baby nicht zu gefährden. Dabei entdeckte der Vater hinter dem Ecksofa zufällig eine Papiertüte mit sieben Blanko-Impfausweisen, einem Stempel mit einsetzbaren Buchstaben und zwei DIN-A4-Blättern mit 78 Chargen-Aufklebern. Dem Feriengast kam dies verdächtig vor und deshalb meldete er seinen Fund der Polizei. Die Beamten entdeckten später in einem zuvor abgeschlossenen Zimmer zwei Covid-Impfpässe mit gefälschten Aufklebern, ein Stempelkissen sowie den Namen des Vermieters und einer weiteren Person. Beide Männer mussten sich wegen Urkundenfälschung beziehungsweise wegen Anstiftung dazu am Donnerstag vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten.

Die Angeklagten erklärten über ihre Verteidiger, dass sie die Tat bestreiten. Deshalb hatten sie den zuvor verhängten Strafbefehl nicht akzeptiert. Der 56-jährige Wohnungseigentümer hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Euro (12 600 Euro) und der mutmaßliche Anstifter zu dem falschen Impfnachweis 90 Tagessätze zu 200 Euro (18 000 Euro) erhalten. Die Männer sagten im Prozess nichts zu den Vorwürfen.

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Zunächst war damals die ehemalige Freundin des Vermieters in Verdacht geraten. Die Frau musste daher bei der Starnberger Polizei ihren Impfpass vorzeigen. Die Einträge zur Impfung gegen Corona seien aber korrekt gewesen, berichtete ein Ermittler dem Gericht. Das sei allerdings bei den Angeklagten anders gewesen. Denn Nachforschungen hätten ergeben, dass die Chargennummern und die gestempelten Ärztenamen nicht gestimmt haben. Die angegebenen Mediziner existierten gar nicht, sagte der Polizeibeamte.

Nach dem Fund wurden das Haus des Vermieters im Landkreis Starnberg und sein Auto durchsucht. Die Fahnder entdeckten aber keine weiteren gefälschten Impfpässe oder verdächtige Utensilien. Es gebe zudem keine Erkenntnisse darüber, dass die Angeklagten ihre gefälschten Impfpässe irgendwo vorgelegt hätten, sagte der ermittelnde Polizeibeamte in der Verhandlung.

Die Angeklagten äußern sich mit keiner Silbe

Einer der Verteidiger kündigte an, eventuell noch drei Beweisanträge zu stellen. Seine Anwaltskollegin schlug dem Gericht vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Richterin schien dem Vorschlag gegenüber nicht abgeneigt zu sein, wenn der Betrag der Geldauflage angemessen hoch ausfällt.

Doch die Staatsanwältin blieb skeptisch und hielt Rücksprache mit ihrer Behörde. Denn in der Hauptverhandlung hatten sich die Angeklagten mit keiner Silbe zum Sachverhalt geäußert. Deshalb ist es nun wahrscheinlich, dass der Prozess um die gefälschten Impfzertifikate fortgesetzt wird.

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