Schöffengericht Starnberg:"Wir wollten es mal ausprobieren"

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Der Angeklagte gab im Amtsgericht Starnberg zu, Kokain besessen und regelmäßig konsumiert zu haben. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein 62-jähriger Mann besitzt Kokain in erheblicher Menge. Er wird zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Christan Deussing, Starnberg

Regelmäßig hatte das Paar in seiner Wohnung im nördlichen Landkreis Starnberg Kokain konsumiert - offenbar um den beruflichen Stress zu bewältigen. Doch in einer Juninacht im vergangenen Jahr kollabierte die Frau und lag auf dem Boden, nachdem sie vor dem Koksen wohl noch einen Wodka getrunken hatte. Die Rettungskräfte verständigten die Polizei, die kurz darauf 42 Gramm Kokain, zwei Druckverschluss-Tütchen und Drogen-Utensilien in der Wohnung entdeckte.

Am Montag verurteilte das Starnberger Schöffengericht den geständigen Physiotherapeuten wegen unerlaubten Besitzes einer harten Droge in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Zudem muss der 62-Jährige 3500 Euro an den Suchtberatungsverein Condrobs zahlen und sich viermal im Jahr einem Drogentest unterziehen. "Es war dämlich, was passiert ist. Aber wir wollten es mal ausprobieren", erzählte der Angeklagte weinerlich.

Er wirkte erschöpft und verzweifelt - und beteuerte, nichts von dem Stoff verkauft zu haben. Der Mann gab an, dass er insgesamt 62 Gramm Kokain in Rotterdam für 2000 Euro nur für den eigenen Konsum erworben habe.

Auch seine damalige Lebensgefährtin sagte in dem Prozess aus. "Wir haben beide konsumiert, um abzuschalten", erklärte die 52-Jährige, die sich nach eigenen Angaben am Kokain bedienen durfte, ohne dafür bezahlen zu müssen. Auf die Frage des Richters, woher der Angeklagte die Droge bezogen habe, konnte die Zeugin nichts Konkretes sagen. Sie habe lediglich von einem Bekannten aus Bolivien gehört, der mit dem Angeklagten in Kontakt gestanden habe. Die Ex-Partnerin verschwand nach ihrer Aussage recht schnell aus dem Gerichtssaal und würdigte ihren früheren Partner keines Blickes.

Der Staatsanwalt hielt dem bisher unbescholtenen Angeklagten sein reumütiges Geständnis zugute und sprach von einer günstigen Sozialprognose. Daher sei eine Bewährungsstrafe möglich, zumal ihm kein Handel mit Kokain nachzuweisen war. Der Pflichtverteidiger betonte außerdem, dass sein Mandant frühzeitig die Vorwürfe eingeräumt und unter dem Fall gelitten habe. Dieses Verfahren werde dem Angeklagten zur Warnung dienen, sagte der Anwalt.

In seinem Schlusswort versicherte der 62-Jährige, dass ihm alles leid tue und er so etwas nie wieder machen würde. Abermals wischte er sich Tränen aus den Augen. Kurz darauf folgte das Urteil. Dabei erklärte der Richter, dass er den Kokainkonsum des Angeklagten auch hinsichtlich seines beruflichen Umfeldes als "äußerst kritisch" ansehe. Nun hat der Mann noch eine Chance erhalten. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

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