Das Münchner Verwaltungsgericht hat Eva John wegen Verletzungen ihrer Dienstpflichten als Bürgermeisterin verurteilt und ihr Gehalt für ein Jahr um zehn Prozent gekürzt. Die 13. Kammer sieht einen Teil der Vorwürfe der Landesanwaltschaft als erwiesen an und bewertet die Verstöße gegen die Gemeindeordnung als "mittelschwer". Die Kläger hatten bei der Verhandlung am Mittwoch eine Kürzung der Bezüge für vier Jahre gefordert, Johns Anwälte plädierten auf Freispruch.
Die Richter urteilten, dass die Bürgermeisterin vor allem im Zusammenhang mit den Verträgen der Stadt mit der Bahn Beschlüsse des Stadtrats nicht oder nicht hinreichend umgesetzt hat. Sie habe ein Anwaltsgutachten verspätet in Auftrag gegeben und dem Stadtrat nicht ausreichend Einsicht in das Gutachten gewährt.
Auch beim Verkauf des "Centrums" habe sie zu spät gehandelt. Gegen ihre Pflicht zur unparteilichen Amtsführung habe sie verstoßen, als sie in einer Replik auf einen SZ-Artikel Mitgliedern des Stadtrats und der Rechtsaufsicht rechtswidriges Handeln vorwarf. Das Schreiben fand sich zeitweise auf der Internetseite der Stadt.
Von weiteren, minderschweren Vorwürfen spricht das Gericht die Bürgermeisterin frei. Ein Informationsschreiben zum geplanten B2-Tunnel sei demnach nicht zu spät versandt worden. Die Landesanwaltschaft hatte ihr zudem vorgeworfen, einer Beschlussfassung im Stadtrat bei einer Sondersitzung aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht entgegengetreten zu sein. Darin sieht das Verwaltungsgericht jedoch kein disziplinarwürdiges Verhalten.
Da Bürgermeister von Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern ein Grundgehalt von etwa 8070 Euro brutto im Monat erhalten, dürfte sich die verhängte Strafe auf etwa 10.000 Euro belaufen.