Schöffengericht Starnberg:Projektentwickler um 90 000 Euro betrogen

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Zwei Geschäftsleute sollen Geld für eine Kreditversicherung kassiert haben - doch der Darlehensvertrag von 600 000 Euro war gefälscht.

Von Christian Deussing, Starnberg

Für seine weiteren Bauvorhaben in Brandenburg und Hamburg hatte ein Projektentwickler aus Starnberg frisches Kapital benötigt. Hierbei bot ihm ein Freund aus Kindheitstagen an, einen Darlehensvertrag für 600 000 Euro von einer Frankfurter Bank zu vermitteln. Um den Betrag zu erhalten, sollte der Starnberger aber zuvor 90 000 Euro (zu je 30 000 Euro) für eine Kreditversicherungs-Ausfallprämie zahlen. Das Geld überwies der Projektentwickler einer Unternehmensberatungs-GmbH in Leipzig, die er kannte. Doch der Anklage zufolge war die Police nur fingiert und der Darlehensvertrag gefälscht.

Hierfür mussten sich jetzt zwei 59 und 56 Jahre alte Männer vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den potenziellen Kreditnehmer um die 90 000 Euro betrogen und Bankunterlagen gefälscht zu haben. Der Ältere der Beschuldigten soll als Geschäftsführer der Leipziger Firma 50 0000 Euro für die angebliche Kreditversicherung kassiert haben. Rund 25 000 Euro hatte offenbar jener Mann erhalten, der den Ermittlungen nach das betrügerische Geschäft auf Kosten seines Starnberger Freundes eingefädelt hatte. Der übrige Betrag für die Luftprämie soll auf das Londoner Konto eines Schweizer Unternehmensberaters geflossen sein, der im Hintergrund agiert habe.

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Der Betrug spielte sich bereits vor sieben Jahren ab. Das Verfahren zog sich hin, weil lange Zeit unklar war, welches Gericht für den Fall überhaupt zuständig ist. Auch jetzt im Prozess blieb einiges nebulös: Zum Beispiel, wer welche Rolle bei den Transaktionen gespielt hatte. Der Jüngere der Angeklagten war Mitarbeiter der Leipziger Firma gewesen, zuvor war ihm die Erlaubnis entzogen worden, seinen Anwaltsberuf auszuüben. Der 56-Jährige war vor elf Jahren wegen Untreue in 18 Fällen zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch in diesem Fall war ihm keine Beteiligung an den Straftaten nachzuweisen.

Auch der mitangeklagte Geschäftspartner war vor sieben Jahren in einem Golfhotel dabei gewesen, als dem Starnberger Projektentwickler im Kuvert der manipulierte Darlehensvertrag überreicht wurde. Doch der heute 59-jährige Angeklagte hatte ihn nicht unterschrieben. Sein Verteidiger wies stets darauf hin, dass sein Mandant nichts von der Sache gewusst habe und seinerzeit nur wenige Monate Geschäftsführer der Leipziger Unternehmensberatung gewesen sei - und das ohne nennenswerte Befugnisse.

Der Betrug und die Urkundenfälschung waren den Angeklagten nicht nachzuweisen

Sein Mandant sei selbst auf eine vermeintliche Versicherungsprämie hereingefallen, um für eigene Bauprojekte ein Darlehen von 900 000 Euro zu bekommen, erklärte der Verteidiger. Er verlangte deshalb einen Freispruch, nachdem schon zuvor gegen den weiteren Angeklagten das Verfahren eingestellt worden war. Auch der Staatsanwalt erkannte, dass aus Mangel an Beweisen diesem Antrag wohl gefolgt werden müsse. Der Geschäftsmann sei zwar im "Gesamtgeschehen involviert" gewesen, habe sich aber offenkundig nicht an den Fälschungen beteiligt, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer.

Nach nur kurzer Beratung entschied sich auch das Schöffengericht, den Mann freizusprechen. Es spreche zwar einiges dafür, dass er am Tatgeschehen beteiligt gewesen sein könnte. Das lasse sich allerdings nicht mehr mit Sicherheit nachweisen, befand das Gericht. Er habe sich zwar als Opfer bei dem Finanzgeschäft "stilisiert" - doch hier sei im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen und deshalb ein Freispruch zu erfolgen, so das Gericht.

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