Ein Streit um die Rechnungen von Reparaturen und den weiteren Gebrauch eines Leihwagens war zwischen dem Inhaber einer Autowerkstatt und dem Begleiter einer Kundin im Juni 2022 eskaliert. Es ging unter anderem um eine beschädigte Heckscheibe, einen Frontschaden und eine neue Zierleiste. Bei dem Vorfall in einer Werkstatt im nördlichen Landkreis Starnberg soll der Kfz-Meister einem Kraillinger laut Anklage an seiner Jacke gepackt und die Kehle zugedrückt haben. Der Mann erlitt dabei eine Rötung am Hals, die aber nach etwa zwei Stunden abgeklungen war. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 60 Euro, also 2400 Euro.
Allerdings akzeptierte der 53-Jährige die Geldstrafe nicht. Er habe den Mann nur an der Jacke im oberen Körperbereich gepackt, um mit der anderen Hand an den Schlüssel des Leihwagens seiner Firma zu gelangen. Dabei sei es zu einem Gerangel gekommen, weil der andere den Schlüssel "partout nicht herausrücken wollte", sagte der Angeklagte, der den Leihwagen der Kundin nicht mehr anbieten wollte. Deswegen habe er auch die Polizei verständigen wollen.
Das hatte nach der Attacke jedoch bereits sein Kontrahent getan, der am Dienstag im Prozess das Geschehen etwas anders schilderte: Er habe damals seine Arbeitskollegin zur Werkstatt begleitet, weil deren Inhaber sie bei einem vorherigen Abholtermin wegen einer Rechnung "aggressiv angeschrien" habe. Bei diesem Vorfall im Juni 2022 monierte die Kollegin ihm zufolge eine Delle an der Seitentür, die zuvor nicht vorhanden gewesen sein soll. Das habe der Angeklagte abgestritten. "Dann schoss er wutentbrannt hinter seinem Verkaufstresen hervor und folgte mir bis zum Gehweg nach", berichtete der 56 Jahre alte Zeuge aus Krailling dem Gericht. Mit seiner Handykamera hatte er gefilmt, wie der Angeklagte auf ihn losgegangen war und vor der Firmentür gepackt hatte.
Der Zeuge indes räumte ein, dass der Werkstatt-Chef ihn eventuell zwar nur an der Jacke erwischen wollte, aber am Hals gepackt und ein paar Sekunden zugedrückt habe. "Ich war total geschockt. Denn ich bin nicht gewohnt, dass mir so etwas passiert und jemand so auf mich zugeht", sagte der Kraillinger in der Verhandlung.
Irgendetwas sei damals "hochgekocht und aus dem Ruder gelaufen", befand der Amtsrichter. Auch das Handyvideo zeige, wie aufgebracht der Angeklagte war. Der Richter erklärte jedoch, dass er beide Seiten verstehen könne. Er schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro einzustellen. Der Staatsanwalt stimmte dem zu - zumal er mittlerweile davon ausging, dass es sich diesem Fall auch nur um fahrlässige und keine vorsätzliche Körperverletzung gehandelt habe. Auch der Angeklagte willigte ein: Er versprach, die 800 Euro zu zahlen, die für den Sozialverein "Brücke" bestimmt sind.