Als die Kripobeamten vor zwei Jahren sein Haus im westlichen Landkreis Starnberg durchsuchten, war der Mann geschockt. Er dürfte nicht damit gerechnet haben, dass ihm die Fahnder nach einem Hinweis über einen FBI-Server aus den USA auf die Spur gekommen waren. Die Ermittler stellten zwei Laptops, eine Digitalkamera und andere Geräte sicher. Die Beamten und ein IT-Experte entdeckten auf den Datenträgern mehr als 183 000 kinderpornografische Bilder sowie 3846 Videodateien mit einer Spieldauer von insgesamt fast zehn Tagen. Nun musste sich der 57-jährige Mann vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten.
Ihm wurde auch vorgeworfen, jahrelang mit einschlägigen Suchbegriffen kinderpornografische Inhalte heruntergeladen, gespeichert und teilweise auch anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben. Zwar handelte es sich fast ausschließlich um sogenannte "Posings", also Selbstpräsentationen in bestimmten Körperhaltungen - doch 595 Dateien gingen weit darüber hinaus. Auf einigen Videos sei auch schwerer sexueller Missbrauch sichtbar, wie ein Sachverständiger für IT-Forensik im Prozess betonte.
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Der geständige Angeklagte wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hat zudem seine bereits begonnene Therapie gegen den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen fortzusetzen und 5000 Euro an die Tabaluga-Kinderstiftung zu zahlen. Überdies wird ihm ein Bewährungshelfer zugewiesen.
Dem Mann ist bewusst, dass er mit diesem Urteil nur sehr knapp einer Gefängnisstrafe entgangen war, denn die Staatsanwältin wollte ihn für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter schicken, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie begründete es damit, dass hier eine extrem hohe Anzahl von derartigen Dateien entdeckt worden sei, wie man sie nur selten bei einer Person finde.
Der Angeklagte hat bereits eine Therapie begonnen
"Ich schäme mich sehr dafür und habe mich damit ausführlich auseinandergesetzt, damit so etwas nicht wieder passiert", erklärte der Angeklagte, der das Gericht um Entschuldigung bat. Er blieb allerdings eine Antwort darauf schuldig, warum er diese kinderpornografischen Inhalte in so großer Menge über einen langen Zeitraum gesammelt und gespeichert habe.
Das Schöffengericht hielt dem Mann jedoch zugute, die Taten gestanden und frühzeitig mit therapeutischen Einzelgesprächen begonnen zu haben. Zudem sei der Angeklagte zuvor nicht straffällig geworden, sodass ihm diesmal noch eine Chance auf Bewährung gegeben werde. Die hatte auch sein Verteidiger anvisiert, der eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten für ausreichend erachtete. Er verwies ebenso auf die "eigenen Anstrengungen" des Angeklagten, sich therapieren zu lassen. Zudem habe sein Mandant einen festen Job und eine Partnerin. Der 57-Jährige nahm das Urteil nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt an.