Amtsgericht Starnberg:Kontrollzwang und exzessive Eifersucht

Amtsgericht Starnberg: Endstation Amtsgericht: Der gewalttätige Angeklagte muss ein Jahr lang in Haft.

Endstation Amtsgericht: Der gewalttätige Angeklagte muss ein Jahr lang in Haft.

(Foto: Georgine Treybal)

25-jähriger Asylbewerber wird wegen Körperverletzung gegen seine Freundin, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Äußerst angespannt wartet der Angeklagte auf sein Urteil: Der 25-jährige Asylbewerber bangt, ob er wegen vorsätzlicher Körperverletzungen und Sachbeschädigungen ins Gefängnis muss. Nicht ohne Grund: Er ist bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Diebstahls vorbestraft - und steht unter offenen Bewährungen. Kurz darauf bestätigt sich die Befürchtung des Mannes im Saal des Amtsgerichts Starnberg: Er wird zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt - ohne Bewährung.

Dieses Strafmaß hatte auch der Staatsanwalt gefordert, der dem Angeklagten vorwarf, seine damalige Partnerin aus Eifersucht zwanghaft kontrolliert und mehrmals mit der Faust geschlagen und sie auch per Kopfstoß verletzt zu haben. Zuletzt hatte er im Juni vorigen Jahres laut Anklage der Gefährtin mit der flachen Hand zwei Hiebe an den Hals versetzt. Sie war in das Badezimmer ihrer Wohnung in Herrsching geflüchtet und hatte ihren Restaurantchef angerufen, der die Polizei alarmierte. Die 50-jährige Frau beendete nach zwei Jahren die offenbar zerrüttete Beziehung. Doch der einstige Partner schickte ihr trotz Kontaktverbots noch Handynachrichten mit Foto, auch mit dem Spruch: "Ich will nur dich ohne deine Arbeit."

Er sei krankhaft eifersüchtig, besitzergreifend und häufig sehr aggressiv gewesen, berichtete die Kellnerin. Fotos zeigen Blutergüsse an Oberarmen und eine große Beule an der Stirn. "Ich durfte nicht zu spät von der Arbeit kommen oder sollte sie gar nicht mehr machen", berichtet das Opfer. Er habe gedacht, sie hätte andere Männer, was aber nicht gestimmt habe. In seiner Wut hatte der Partner laut Anklage auch einen Bilderrahmen in der Wohnung seiner Freundin von der Wand gerissen, ihr Tablett auf den Boden geschmettert, Stofftiere zerschnitten und gedroht: "So wird es dir auch ergehen." Allerdings konnte sich die Frau an diese Drohung jetzt nicht mehr erinnern. Sie berichtete aber, seit den Vorfällen psychisch sehr belastet zu sein und unter Schlafstörungen zu leiden.

Der Angeklagte entschuldigt sich zwar, dem Richter aber klingt die Reue wenig glaubhaft

Der Angeklagte räumte die meisten Vorwürfe ein. Er entschuldigte sich für seine Taten, sie täten ihm leid. Andererseits versuchte er sein Verhalten damit zu rechtfertigen, von seiner Gefährtin belogen und auch angegriffen worden zu sein. Für Amtsrichter Franz von Hunoltstein klang diese Erklärung aber nicht besonders glaubhaft. Die Verletzungen auf den Lichtbildern zeigten die massive Gewalt, die aus "exzessiver Eifersucht" gegen die Frau mehrfach ausgeübt worden sei, befand er . Auch wenn man seit fünf Jahren in einer beengten Container-Asylunterkunft und unter den Problemen der Flucht leide, müsse man sich "trotzdem an die hier geltenden Gesetze halten", betonte der Richter.

Der Pflichtverteidiger verwies darauf, dass der Angeklagte selbständig einen Anti-Aggressionskurs begonnen, sein Problem erkannt und sich einsichtig gezeigt habe. Der Anwalt plädierte daher auf eine Bewährungsstrafe, die aber vom Gericht verwehrt wurde. Der Jurist kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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