Amtsgericht Starnberg:Junger Mann spricht Mädchen an und wird zudringlich

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

25-Jähriger wegen erneuter sexueller Belästigung einer Minderjährigen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Von Mascha Plücker, Starnberg

Ein 25-jähriger Mann, der sich wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen jetzt vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten musste, war bereits einschlägig vorbestraft und hatte in offener Bewährung gehandelt. Daher kam er diesmal nicht mehr mit einem blauen Auge davon und wurde zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Denn am 4. Februar vorigen Jahres sprach der Mann in Starnberg laut Anklage eine Jugendliche auf der Straße an, machte ihr Komplimente und berührte dabei ihre Wade und den Fuß. Anschließend bot er der damals 15-Jährigen eine Fußmassage an, was sie zumindest nach Angaben des Angeklagten angenommen habe. Beide sollen sich auf eine nah gelegene Bank gesetzt haben, wo er ihr Bein auf seinen Schoß legte, ihren Schuh und Socken auszog und ihren Fuß massierte.

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Dies war allerdings nicht das erste Mal, dass der junge Mann minderjährige Mädchen auf offener Straße angesprochen und massiert hat. Den Ermittlungen zufolge hatte der Angeklagte diese Masche schon vor drei Jahren angewendet - er wurde deshalb später für die vorherigen Fälle sexueller Nötigung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem ersten Urteil nach habe er sich damals auch die Hose ausgezogen und die Beine der Mädchen auf seinen erigierten Penis gelegt. Nach diesen Taten hatte das Gericht seinerzeit dem Täter eine Therapie verordnet, die er auch angetreten hatte.

Der Angeklagte behauptet, den Fuß der 15-Jährige nicht aus sexuellen Motiven massiert zu haben

Hierzu verlas die Richterin nun im Prozess eine Stellungnahme des damals behandelnden Therapeuten. Demnach sei es eine "Fehleinschätzung" gewesen, den Mann "als pädophilen Straftäter" anzusehen. Die sexuelle Vorliebe für Füße habe sich beim Angeklagten im frühen Jugendalter entwickelt, jedoch seien dessen Fantasien unabhängig vom Alter der Frauen. Er habe die jungen Mädchen nicht spezifisch aus sexuellen Motiven angesprochen, sondern weil er sich bei ihnen weniger unsicher gefühlt habe, hieß es in der Stellungnahme des Therapeuten. Er war auch davon ausgegangen, dass der Beschuldigte solche Taten nicht wiederholen würde. Denn dem Mann sei bewusst geworden, sich mit diesem zudringlichen Verhalten strafbar zu machen.

Trotzdem war es zu dem Rückfall gekommen. Der Verteidiger versuchte zwar, die Richterin zu überzeugen, dass die Tat vom Februar 2022 nicht sexuell motiviert gewesen sei. Zumal der Angeklagte wiederholt beteuert habe, dass es eine ganz andere Situation gewesen sei. Denn sein Mandant habe diesmal weder seine Hose ausgezogen, noch sei er sichtbar sexuell erregt gewesen. Der Verteidiger verlangte daher einen Freispruch.

Der 25-Jährige wurde jedoch schuldig gesprochen und erhielt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dies begründete das Gericht damit, dass dem bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten bewusst gewesen sein muss, dass seine Vorlieben als sexuelle Belästigung zu ahnden seien.

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