Amtsgericht Starnberg:Geldstrafe für rechte Parolen

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein Handwerksmeister wird wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt. Der 59-Jährige bestreitet den Tatvorwurf jedoch.

Von Christian Deussing, Starnberg

Nach einer Trauerfeier hatte der Mann an einem Juniabend vorigen Jahres zwei Mass Bier getrunken. Auf dem Rückweg mit dem Bus musste er mit anderen Fahrgästen bereits an einer Haltestelle in Perchting aussteigen. Der Anklage zufolge rief der Handwerksmeister kurz darauf mindestens dreimal "Heil Hitler", was ein Landwirt in der Nähe gehört hatte. Später hatte der Angeklagte noch eine Halbe in Starnberg getrunken und auf dem Bahnhof See "Scheiß Türken" gerufen. Der 59-Jährige erhielt wegen Volksverhetzung und dem Gebrauch einer verbotenen NS-Parole einen Strafbefehl von 2800 Euro, die er jedoch nicht zahlen wollte.

Im Prozess vor dem Starnberger Amtsgerichts räumte der Angeklagte am Montag lediglich ein, auf dem Bahnsteig ausfällig worden zu sein, wofür er sich auch schriftlich bei der Polizei entschuldigt habe. Er sei zuvor von einem Passanten als "Scheiß Deutscher" beschimpft worden und daher wohl angekratzt gewesen. "Ich war angetrunken und musste Dampf ablassen, ohne jemanden damit treffen zu wollen", rechtfertigte sich der beschuldigte Mann. Doch er versicherte, niemals "Heil Hitler" gerufen zu haben. Die NS-Zeit sei ihm zuwider und der Tatvorwurf bestürze ihn, denn er sei ein "offener kosmopolitischer Mensch".

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Eine Polizistin berichtete dem Gericht, dass sich der Mann auf dem Bahnsteig sehr aufgebracht verhalten habe und von den Beamten beruhigt und mehrfach belehrt werden musste. Bereits am nächsten Tag bei der Vernehmung auf der Wache habe er aber einen komplett anderen Eindruck hinterlassen und versichert, keine entsprechende Gesinnung zu haben, sagte die Beamtin.

Trotzdem war der Vorwurf, verfassungswidrige NS-Symbolik verwendet zu haben, nicht vom Tisch. Denn der Landwirt bekräftigte seine Aussage, dass der Mann damals in Perchting aus etwa 50 Metern Entfernung auf ihn zugewankt sei und "Sieg Heil" und "Heil Hitler" sowie "Biden, du Drecksau" gebrüllt habe. Zudem sei der Mann mitten auf der Straße gegangen. "Ich hatte Sorge, dass er zusammengefahren wird", sagte der Zeuge.

Das Gericht hielt dessen Aussage für absolut glaubhaft und verurteilte den zuvor unbescholtenen Handwerksmeister zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Die Richterin hielt ihm aber zugute, an dem Abend alkoholbedingt und emotional enthemmt gehandelt zu haben. Der Verteidiger forderte hingegen einen Freispruch, weil der Zeuge den Angeklagten nicht zweifelsfrei identifizieren konnte.

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