Ein anhaltender Streit zwischen zwei Familien in einer Asylunterkunft im Landkreis Starnberg ist im Oktober vergangenen Jahres eskaliert. Laut Anklage hatte ein Mann seinem Kontrahenten einen Kopfstoß versetzt und ihn in die Leisten getreten. Die Ehefrau des mutmaßlichen Angreifers soll mit einer Deko-Glaslaterne die andere Frau vor dem Haus beworfen haben, wobei sie Schnittwunden am rechten Fuß davontrug. Ihr Ehemann erlitt durch den Kopfstoß eine blutende Unterlippe. Nun musste sich zumindest das eine Ehepaar vor dem Starnberger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Der 47 Jahre alte Angeklagte und seine 32-jährige Frau wehrten sich jedoch gegen die Vorwürfe. Denn sie seien von dem anderen Paar selbst geschlagen beziehungsweise geschubst worden, sagten sie. Durch den Schubser gegen eine Wand habe die damals schwangere Frau gut zwei Monate später ihr Kind verloren, erklärte dazu der Verteidiger. Er verwies auch auf ein Handyvideo, das zeige, dass nicht nur die angeklagten Eheleute tätlich geworden seien. Jedenfalls hätten sich beide Familie schon vor dem Vorfall fast zwei Jahre in der Unterkunft gestritten, berichtete der Anwalt, ohne aber die Gründe dafür zu nennen.
"Es war alles ein Durcheinander und sie machten sich gegenseitig Vorwürfe, geschlagen worden zu sein", erklärte ein Polizist im Prozess. Zudem habe wohl der zehnjährige Sohn der Angeklagten mit einem Besenstiel um sich geschlagen. Befragt wurde auch ein Anwohner, der Zeuge des Vorfalls vor der Unterkunft wurde. Der Angeklagte sei "wie ein Stier mit hasserfülltem Gesicht" auf den Mitbewohner des Hauses losgegangen und habe dem Mann mehrere Kopfstöße verpasst, sagte der 79-jährige Zeuge.
Der Auslöser sei vielleicht gewesen, dass der Angegriffene ihm Äpfel aus dem Garten der Unterkunft geschenkt habe, was laut dem Anwalt aber nicht erlaubt war. "Es gab in dem Haus immer Streit", erzählte der Zeuge, ein Rentner, dem Gericht. Seitdem das angeklagte Ehepaar dort eingezogen sei, habe es sieben bis acht Polizeieinsätze gegeben. Die unerlaubt verschenkten Äpfel hätten wohl "das Fass zum Überlaufen gebracht", sagte der Verteidiger, der aber die Aussagen des Anwohners zu dem tätlichen Vorfall angesichts der Videobilder für nicht sehr glaubwürdig hielt.
Das sah schließlich auch der Staatsanwalt so, der nun von einer wechselseitigen Körperverletzung ausging. Das Verfahren gegen das Ehepaar, das inzwischen in Hessen lebt, wurde gegen eine Geldauflage von 600 Euro eingestellt.