Schöffengericht Starnberg:35-Jähriger wegen Kinderpornografie verurteilt

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Der Mann muss eine Geldstrafe zahlen, weil er ein Video im Internet geteilt hat, in dem ein Junge sexuelle Handlungen an einem Huhn vollzieht.

Von Christian Deussing, Starnberg

Es war eine große Dummheit, dieses Video weiterzuverbreiten, das er in den sozialen Medien entdeckt hatte. Darauf ist ein etwa zehn Jahre alter Junge zu sehen, der mit erigiertem Penis ein Huhn penetriert und dann in die Kamera lacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-jährigen Elektrikerhelfer aus dem nördlichen Landkreis Starnberg vor, Kinderpornografie an eine Person in Herrsching weitergeleitet zu haben. Nun musste sich der Mann deswegen vor dem Schöffengericht in Starnberg verantworten.

Er habe damals gedacht, dass es sich um ein "Spaßvideo" gehandelt habe, erklärte der Angeklagte und entschuldigte sich vor dem Gericht. "Ich wusste nicht, dass dies strafbar ist und schäme mich jetzt sehr dafür." Der Vorfall tue ihm leid, sagte der Mann, der ansonsten strafrechtlich noch nicht aufgefallen war.

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Nach Hinweisen eines US-Meldeportals waren Fahnder der Spur in dem sozialen Netzwerk nachgegangen und hatten recht schnell den Verdächtigen ermittelt, der seinen Internet-Anschluss auf seinen richtigen Namen und mit seinem echten Geburtsdatum angemeldet hatte. Der Angeklagte habe sich sehr kooperativ verhalten, berichtete ein Polizeibeamter im Prozess. In seinem Zuhause und auf dem Handy des Mannes seien keine weiteren strafbaren Videos oder Bilder entdeckt worden.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass das Video mit dem Huhn "nicht auf sexuelle Reize ausgerichtet" gewesen sei. Daher müsse gefragt werden, ob es hier überhaupt um pornografische Inhalte gehe. Der Anwalt verlangte einen Freispruch - ansonsten eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2700 Euro.

Es handelte sich offensichtlich um einen Einzelfall

Dagegen betonte die Staatsanwältin, dass in der Datei eine deutlich sexualisierte Aktion eines Kindes dargestellt werde und dies klar zu erkennen gewesen sei. Die Anklägerin beantragte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die man auch in eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 45 Euro (8100 Euro) umwandeln könne.

Es habe sich hier offensichtlich um einen Einzelfall gehandelt, erklärte der Richter. Er verurteilte den frühzeitig geständigen Handwerker zu einer Geldstrafe von 2700 Euro, die der Angeklagte akzeptierte.

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