Alkohol und Kokain:Sanitäter mit Erbrochenem bespuckt

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Die 30-jährige Frau konnte sich vor dem Starnberger Amtsgericht nicht mehr an alles erinnern. (Foto: Arlet Ulfers)

Betrunkene Medizinstudentin beleidigt und attackiert in Pöcking Rettungsdienst. Die Angeklagte wird zu acht Monaten Haft auf Bewährung und Sozialstunden verurteilt.

Von Christian Deussing, Pöcking

Diesen Einsatz in den frühen Morgenstunden des 5. August vergangenen Jahres in Pöcking wird der Rettungssanitäter wohl nicht so schnell vergessen: Nach einem Notruf von Passanten waren er und seine Kollegin in die Ferdinand-von-Miller-Straße gerufen worden, weil dort eine betrunkene Frau in ihrem Auto bei offener Fahrertür nicht mehr ansprechbar gewesen war und zuvor erbrochen hatte. Doch als die beiden Sanitäter ihr helfen wollten, schlug die Medizinstudentin laut Anklage wild um sich, schrie sie an und spuckte mit Erbrochenem dem Helfer absichtlich ins Gesicht. Zudem beleidigte die Frau den 27-Jährigen als "Wichser und Hurensohn".

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs gegen Einsatzkräfte und Beleidigung wurde die 30-jährige Angeklagte am Donnerstag vom Starnberger Amtsgericht zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die einschlägig vorbestrafte Münchnerin muss 30 Stunden soziale Arbeit ableisten und Alkohol-Beratungsgespräche bei der Caritas absolvieren. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, in denen sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen darf - ansonsten droht Gefängnis.

"Es tut mir leid, was geschehen ist, aber ich kann mich nicht mehr an alles erinnern", sagte die Angeklagte. Sie entschuldigte sich beim Rettungssanitäter und übergab ihm 420 Euro Schmerzensgeld. Der Feldafinger nahm die Entschuldigung zwar an, machte der Studentin im Prozess aber klar, wie ekelhaft und unakzeptabel ihr Verhalten gewesen sei. Dass man bei Einsätzen angepöbelt werde, sei fast schon üblich, aber so etwas habe er noch nie erlebt, berichtete der Mann. Überdies habe die Frau damals angezweifelt, dass er und seine Einsatzkollegin überhaupt Rettungssanitäter seien.

Die Frau streitet ab, Drogen genommen zu haben

Zudem soll die Angeklagte gesagt haben, zwei Flaschen Wein und eine Linie Kokain gezogen zu haben. "Diese toxische Mischung war für mich schlüssig", sagte der Sanitäter. Im Prozess stritt jedoch die Frau ab, Drogen genommen zu haben. Das bezweifelte der Staatsanwalt, der eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten forderte. Er erklärte, dass er ohne die Entschuldigung und Zahlung von Schmerzensgeld eine Vollzugsstrafe verlangt hätte.

Der Ankläger betonte, dass der Ausraster in Pöcking "kein Ausrutscher" gewesen sei und die Angeklagte aus einem ähnlichen Vorfall vor sechs Jahren "rein gar nichts gelernt" habe. Es sei verabscheuungswürdig, "sich so gegen Menschen zu richten, die einem helfen wollen", sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger stellte dies nicht in Abrede, betonte aber, dass es einen "Unterschied zwischen Anspucken und Körperverletzung" gebe. Daher hielt der Anwalt eine Geldstrafe in diesem Fall für ausreichend.

Die Richterin sah dies nicht so und verhängte als "Warnung" die Haftstrafe auf Bewährung. Sie verwies aber auch auf ein Gutachten, wonach die angeklagte Frau bei dem Vorfall sicherlich alkoholbedingt enthemmt und vermindert schuldfähig gewesen sei.

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