München/Starnberg:Knackpunkt Streitwert

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Verhärtete Fronten im Prozess um Anwaltshonorar gegen die Stadt

Von Christian Deussing, München/Starnberg

Im Honorarstreit zwischen dem Rechtsanwalt Walter Georg Leisner und der Stadt Starnberg um Abrechnungen und die genaue Auftragsvergabe bleiben die Fronten verhärtet. Denn auch am dritten Prozesstag vor dem Münchner Landgericht gaben weder der Kläger Leisner noch der Anwalt der Stadt, Christian Langgartner, am Dienstag nur einen Millimeter nach. Leisner fordert für seine Beratungen bei den Bahnverträgen inklusive Mediationsantrag 212 000 Euro von der Stadt, nachdem der Stadtrat mehrheitlich einen Vergleich von 120 000 Euro abgelehnt hatte. Den Kompromiss hatte Bürgermeisterin Eva John zwar akzeptiert, der Stadtrat allerdings lehnte ihn ab. In dem Zivilprozess will Richter Sven Thonig nun am 10. Dezember ein Urteil fällen.

Leisner sollte vor knapp zwei Jahren eine drohende, millionenschwere Klage des Bahnkonzerns auf Schadenersatz nach Ablauf des Vertrags von 1987 um Grundstücke und die Seenanbindung abwenden. Hierbei hatte Leisner aber nicht nach Stunden, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert der Bahnverträge abgerechnet. Diesen Gesamtwert taxiert der Kläger auf mindestens 32 Millionen Euro. Die Summe entbehre jedoch jeder Grundlage und sei "nicht hinreichend begründet", widersprach Stadtanwalt Langgartner. Denn die Werte der zu übertragenden Grundstücke seien derzeit nicht abschätzbar, zumal man nicht wisse, wie viele davon betroffen seien. Das bestätigte auch der Zweite Bürgermeister Klaus Rieskamp in der Verhandlung: Bislang existiere weder ein Flächennutzungsplan noch eine Bauleitplanung. "Es ist überhaupt nicht möglich, in dieser Phase einen seriösen Preis oder Wert zu nennen", betonte Rieskamp.

Dieses Problem hat auch Richter Thonig erkannt. Für ihn ist die Höhe des Gegenstandswerts der "Dreh- und Angelpunkt der Geschichte". Er ließ durchblicken, dass seiner Ansicht nach das Mandat und der Vergütungsvertrag für Anwalt Leisner wirksam gewesen sei und die Stadt Starnberg einen separaten Auftrag zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens mit der Bahn erteilt habe. Das hätte man zwar sicher auch anders regeln können, so der Richter. Aber man müsse "sich halt daran halten, was vereinbart worden ist" - auch, wenn sich aus städtischer Sicht später herausstellen sollte, dass der Vertrag "ungünstig gewesen sein könnte", erklärte Thonig.

Das beurteilte Hans-Peter Tauche jedoch ganz anders, der in dem Rechtsstreit Bürgermeisterin John vertritt. Der Anwalt sprach von einem einheitlichen, gebührenrechtlichen Auftrag an Leisner, die Stadt gegenüber der Bahn zu vertreten. Dabei habe der Kläger bereits nach Zeithonorar abgerechnet und knapp 40 000 Euro für ein Gutachten zu den Bahnverträgen erhalten. Daher könne man nicht später "hintenherum nach dem Vergütungsgesetz das Honorar einfordern", sagte Tauche nach dem Prozess und behauptete: "Das war eine Täuschung der Stadt." Auf SZ-Nachfrage sagte Leisner, dass er zu dem Vorwurf jetzt keine Stellungnahme abgebe. Tauche betont überdies, dass Leisners Forderungen in der Höhe weitgehend unbegründet seien und auch Bürgermeisterin John bei dem Auftrag keine Fehler gemacht habe, für die sie persönlich einen Schadenersatz leisten müsse.

© SZ vom 13.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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