Nach einem Stadlfest in Machtlfing bei Andechs im Mai vorigen Jahres soll der junge Mann mit seinem schwarzen Auto auf der Pähler Straße betrunken einen Telefonmast umgefahren haben. Wenig später kontrollierte ihn eine Polizeistreife in Traubing. Dort stand er mit einem Freund und dessen Partnerin neben dem ramponierten Fluchtauto.
Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht erhielt der mutmaßliche Fahrer einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, demnach 3600 Euro. Sein Führerschein wurde im vergangenen November eingezogen, zudem wurde vor sechs Wochen die Sperre für die Fahrerlaubnis um zwölf Monate verlängert.
Das war ein harter Schlag für den 28-jährigen Angeklagten, der deshalb gegen die Strafen beim Amtsgericht Starnberg Einspruch erhoben hat. Auch im Prozess stellte sich zunehmend die Frage, ob nicht ein anderer Besucher des Stadlfestes am Steuer gesessen hatte und mit dem Telefonmast kollidiert war, bei dem laut Anklage ein Schaden von rund 600 Euro entstanden ist. Denn der Fahrzeughalter ist ein Verwandter des Angeklagten - und soll ebenso das Stadlfest in Machtlfing besucht haben.
Zu dem Vorfall wurde in der Verhandlung auch ein Freund des angeklagten Mannes befragt. Der Zeuge aus Pöcking berichtete, dass seine Freundin im Bett einen Anruf auf seinem Handy vom Angeklagten erhalten habe. Das sei zwischen 2.30 und 3 Uhr nachts gewesen, woraufhin seine Partnerin ihn geweckt habe. "Er wollte vom Stadlfest abgeholt werden", erzählte der 25-jährige Pöckinger. Auf dem Weg dorthin habe man aber bemerkt, dass der Freund an einer Hauswand gelehnt und um das kaputte Auto getrauert habe. Sein Kumpel sei sehr betrunken gewesen und habe wirr geredet.
Der Zeuge sagte zudem, dass schon immer verschiedene Leute mit dem Auto herumgefahren seien, am meisten aber sein Freund. Bei ihm gingen die Streifenpolizisten seinerzeit bei der nächtlichen Kontrolle davon aus, dass er den Unfall in der Pähler Straße verursacht hatte. Doch der Angeklagte habe behauptet, mit seinem Auto nur zum Stadlfest hingefahren, aber zu Fuß zurückgegangen zu sein, sagten die beiden Polizeibeamten im Prozess. Einen Alkoholtest habe der beschuldigte Mann verweigert, daher sei eine Blutentnahme im Krankenhaus erfolgt. Diese ergab der Anklage zufolge 1,73 Promille.
In der Verhandlung schwieg der Angeklagte, der derzeit arbeitslos ist und in einer Imbissbude jobbt. Um den mysteriösen Verkehrsunfall nun gründlich aufzuklären, wurde zu einem neuen Prozesstermin der Halter des Unfallautos, die Partnerin des Pöckinger Zeugen und ein weiterer Polizist geladen.