Landgericht München II:Waffensammler bleibt auf freiem Fuß

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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München: Zum Prozessauftakt ging es erst einmal nicht um Schuld oder Unschuld. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Obwohl ein 60-Jähriger aus dem Landkreis Starnberg an einer wahnhaften Störung leidet und eine Vielzahl von Waffen in seinem Keller hortete, lehnt das Landgericht München II eine Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik ab.

Von Andreas Salch, Starnberg

Dutzende von Waffen, mehr als 1000 Patronen verschiedenster Kaliber, illegale Kriegswaffenteile und dazu noch ein deaktiviertes Maschinengewehr und eine deaktivierte Maschinenpistole - dies alles hatten Fahnder der Polizei 2019 in einem Tresorraum im Keller eines Einfamilienhauses im westlichen Landkreis gefunden. Die deaktivierten Kriegswaffen hätten laut einem Sachverständigen durchaus wieder funktionsfähig gemacht werden können. Wenn man so etwas lese, "dann schrillen die Alarmglocken", stellte Richter Thomas Lenz am zweiten Tag im Verfahren gegen Michael F., einen ehemaligen Sportschützen fest.

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Da der 60-Jährige aufgrund von zwei Schlaganfällen unter anderem an einer wahnhaften Störung leidet und somit für die Beschaffung der Waffen strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte, hatte die Staatsanwaltschaft dessen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik beantragt. Doch das Gericht lehnte diesen Antrag am Mittwoch ab. Michael F., der bereits vor geraumer Zeit ins Isar-Amper-Klinikum eingewiesen worden war, konnte den Gerichtssaal somit als freier Mann verlassen.

Der Angeklagte habe sich stets "rechtstreu verhalten", so der Richter.

Auch wenn bei Waffenfunden in solch einer Dimension "Wachsamkeit" und "erhöhte Sensibilität mehr als angebracht" sei, so Richter Lenz bei der Urteilsbegründung, gebe es "keinen Mechanismus zwischen Waffenfund und Wegsperren". Aus diesem Grund sei in dem vorliegenden Verfahren die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus nicht angebracht. "Wir haben eine Person vor uns, deren Wesen dadurch gekennzeichnet ist, das sie sich normkonform zeigt", so der Vorsitzende. Der Beschuldigte sei zudem in der Vergangenheit niemals durch aggressives Verhalten aufgefallen, sondern habe sich stets "rechtstreu verhalten". Der Tresorraum, in dem sich die Waffen befanden, war mit einer 25 Zentimeter dicken Eisentüre gesichert. Betreten konnte man den Raum nur, wenn man den Code für das Schloss der 400 Kilogramm schweren Türe kannte.

Der Umgang des Beschuldigten mit Waffen sei "hochgradig sorgsam" gewesen, so das Gericht. Ein psychiatrischer Sachverständiger war zu dem Ergebnis gelangt, dass es "äußerst unwahrscheinlich" sei, dass der 60-Jährige in Zukunft "draußen mit Waffen rumschießt". Allerdings räumte der Sachverständige ein, dass F. sich durchaus wieder Waffen zulegen könnte. Sollte dies geschehen, dann gehe Michael F. damit "verantwortungsvoll" um, urteilte das Gericht. Allein die Vermutung, dass jemand Böses planen könnte, rechtfertige nicht, dass man ihn "wegsperrt", sagte der Vorsitzende. Michael F. hatte am ersten Verhandlungstag behauptet, Personenschützer bei der Polizei gewesen zu sein. Vor seiner Einweisung ins Isar-Amper-Klinikum hatte er bei einem Besuch des Landratsamts Starnberg eine Polizeiuniform getragen. Tatsächlich, so die Ermittlungen des Gerichts, ist F. nie bei der Polizei gewesen. Die Uniform, die er trug, stammte aus seiner Polizeiuniformensammlung.

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